Hallo DLM,
so wie Sie den Sachverhalt schildern, scheint sich Ihr Beschwerdebild verändert zu haben. Wenn Ihnen konkret mitgeteilt wurde, dass eine Begutachtung erforderlich ist, sind Sie hierzu im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet.
Erfolgt die Begutachtung voraussichtlich nach dem Zeitpunkt des Wegfalls der bisherigen Zeitrente können Sie mit entsprechendem prozessualen Risiko eine einstweilige Anordnung für die Weiterzahlung der Rente beim Sozialgericht beantragen.
Zuvor sollten Sie jedoch im direkten Gespräch mit Ihrem Rentenversicherungsträger unter Hinweis auf die Corona-Situation versuchen eine zunächst kurze Weiterzahlung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung