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EM-Rentenverlängerung

von Monia03.12.2008 | 11:02
2272 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo,habe vor ca.8 Wochen einen EM-Rentenverlängerungsantrag nach anderthalbjähriger Rente gestellt(Keine gesundheitliche Verbesserung).Mußte zum Gutachter.Hatte soebeen einen Termin bei meinem Arzt.Dazu zwei kurze Fragen:Wird der Behandelnde Arzt nicht befragt im Verfahren(Meiner hat nichts bekommen)?Erhält man bei Ablehnung noch eine vorherige Anhörung?

3 Antworten

Rosannaam 03.12.2008 | 11:16
Hallo Monia, 1. wird normalerweise beim Weitergewährungsantrag ein BEFUNDBERICHT des behandelnden Arztes angefordert. Haben Sie diesen nicht beigefügt? 2. NEIN, es erfolgt keine Anhörung, sondern nur ein Ablehnungsbescheid über die Weitergewährung. Eine Anhörung wäre z.B. nur zwingend bei einer Entziehung der Rente vorgeschrieben, da dadurch in die Rechte des Versicherten eingegriffen wird (da Entziehung einer auf Dauer bewilligten Rente). Es bleibt Ihnen im Falle der Ablehnung der Weitergewährung nur das Rechtsmittel des Widerspruchs. MfG Rosanna.
Corlettoam 03.12.2008 | 11:45
Sie sollten ihren Arzt konkret fragen, ob er von der RV zu einem Befundbericht aufgefordert wurde . Wenn ja, sollten Sie sich unbedingt eine Kopie für ihre Unterlagen anfertigen lassen und prüfen ob alles korrekt aufgeschrieben wurde. Hat die RV bei Ihem Arzt keinen Befundbericht bisher angefordert, so empfehle ich Ihnen ihren Arzt zu bitten Ihnen einen aktuellen ärztlichen Befundbericht umgehend zu erstellen und diesen dann selber bei der RV noch einzureichen ! Persönlich würde ich mich niemals darauf verlassen ob und bei wem die RV Berichte anfordert, sondern ich würde immer SELBST Befundberichte aller behandenden Ärzte anfordern ( auch wenn es ein paar Euro ca. 20 € kostet ) und diese äzrtlichen Atteste/Berichte immer selber bei der RV einreichen.
Moniaam 03.12.2008 | 12:19
danke Rosanna,eswurde kein Befundbericht des behandelnden Arztes angefordert.Es kam nur das Formblatt R 120.
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