Hallo Rainer,
der Rentenversicherungsträger prüft bei einem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente, ob man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese Prüfung erfolgt anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert man auch weitere Gutachten an und stellt dann das Leistungsvermögen fest. Hierbei kann natürlich auch beurteilt werden, ob und wie es dem Versicherten möglich ist, zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen. Dedektivische Überprüfungen hat der Rentenversicherungsträger bis heute nicht vorgesehen.