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Experten-Antwort

EM Rentner pflegt Angehörige. Zusätzlich Rentenpunkte?

von Michael01.05.2020 | 18:03
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11 Antworten

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Guten Tag, ich bin 59 J.,seit 2017 EM-Rentner (bis zum Eintritt der Regelaltersrente)und pflege seit 2019 ein Elternteil, 2x pro Woche à 6 Stunden. Mir wurde nun von Bekannten gesagt, ich könne zusätzliche Rentenpunkte erwerben, wenn ich auf 10 Std./Wo. gehe. Das wäre für mich kein Problem; denn ich bin eher weniger aus körperlichen Gründen berentet. Machen zusätzliche Rentenpunkte in meinem Fall Sinn? Würde ich diese überhaupt bekommen? Wie müsste ich dann vorgehen? Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für hilfreiche Antworten, Herr Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Michael,

wenn Sie eine Person ehrenamtlich mind 10 Std./Woche pflegen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge ins Rentenkonto.

In Ihrem Falle kommen dann weitere Beiträge hinzu, die bei einer späteren Altersrente berücksichtigt werden.

Wie hoch die Beiträge sind hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. Pflegegrad des zu Pflegenden ab.

Nähere Infos erhalten Sie unter anderem auch aus der Broschüre für pflegende Angehörige der Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Pflegeam 01.05.2020 | 19:41
Unter dem folgenden Link finden Sie Infos zu den Vorraussetzungen: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-p… Und ziemlich am Ende dann wer "anerkannt" wird und das Sie Ihre spätere Altersrente dann erhöhen.
Modi1969am 02.05.2020 | 10:27
Hallo, kleine Ergänzung: fließen Pflichtbeiträge wegen Pflege, führen diese grds. zu Rentenzuwächsen. Verrentet werden die Anwartschaften aus der Pflege frühestens bei Wechsel in Altersrente. Zu bedenken sind "die Tiefen der Rentenformel": in der EM-Rente ist eine Zurechnungszeit enthalten, die bereits mit Entgeltpunkten bewertet (vereinfacht gesagt Schnitt aller Beiträge bis Eintritt EM) wurde. Bei Ihnen dürfte diese Zurechnungszeit bis 62 gehen. Bei Umwandlung der EM-Rente in Altersrente kämen nun die Pflegebeiträge zum Tragen. Ist allerdings der "Wert" der Zurechnungszeit größer als der "Wert" der Pflege, dürfte -solange die Zurechnungszeit im Konto steht -also bis 62 -eher KEIN Zuwachs entstehen. Die Pflege ab 62 ist dann dagegen echte bisher unverrentete Zeit und sollte Zuwächse auslösen. Selbst wenn sich die Rente nicht erhöht, könnten ja Wartezeiten aus der Pflege entstehen (z.B.45 Jahre), die dann den früheren Wechsel in Altersrente eröffnen würden. Daher - geltend machen. Eine Probeberechnung zur möglichen Umwandlung in Altersrente kann die Sachbearbeitung erst ca. 3 Monate vor AR-Beginn durchführen. Wenn Sie jedoch einen EM-Rentenbescheid MIT Anlagen haben, könnten Fachleute (z.B. Berater der Beratungsstellen) schon mal errechnen, ob der Wert der Pflege größer als der Wert der Zurechnungszeit ist. In diesem Falle könnten Sie sich intern einen entsprechenden Vorsprachetermin bei der RV für die rechtzeitige Anforderung der Umwandlungs-Probeberechnung vormerken.
Michaelam 04.05.2020 | 20:22
@ Experten-Antwort, vielen Dank auch für Ihre Antwort. Ich dachte - uns so sagte es mir meine Bekannten, ich muss einen Antrag bei der Krankenkasse meines Elternteis stellen?? Hier wird jedoch von der Pflegeversicherung gesprochen, und das verstehe ich nicht..mein Elternteil bezieht Pflegegeld, hat Stufe 2. Vielleicht können Sie mir das noch verständlicher erläutern, vielen Dank!
Michaelam 04.05.2020 | 20:16
Guten Tag, ich bin 59 J.,seit 2017 EM-Rentner (bis zum Eintritt der Regelaltersrente)und pflege seit 2019 ein Elternteil, 2x pro Woche à 6 Stunden. Mir wurde nun von Bekannten gesagt, ich könne zusätzliche Rentenpunkte erwerben, wenn ich auf 10 Std./Wo. gehe. Das wäre für mich kein Problem; denn ich bin eher weniger aus körperlichen Gründen berentet. Machen zusätzliche Rentenpunkte in meinem Fall Sinn? Würde ich diese überhaupt bekommen? Wie müsste ich dann vorgehen? Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für hilfreiche Antworten, Herr Michael
Unter dem folgenden Link finden Sie Infos zu den Vorraussetzungen: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rente-und-p… Und ziemlich am Ende dann wer "anerkannt" wird und das Sie Ihre spätere Altersrente dann erhöhen.
Ich danke Ihnen zunächst für Ihre Antwort und werde mich in Ihrem mitgesendeten link einlesen
Michaelam 04.05.2020 | 20:36
Zitat von Modi1969 anzeigenausblenden
Modi1969 schrieb

Hallo,

kleine Ergänzung: fließen Pflichtbeiträge wegen Pflege, führen diese grds. zu Rentenzuwächsen. Verrentet werden die Anwartschaften aus der Pflege frühestens bei Wechsel in Altersrente. Zu bedenken sind "die Tiefen der Rentenformel": in der EM-Rente ist eine Zurechnungszeit enthalten, die bereits mit Entgeltpunkten bewertet (vereinfacht gesagt Schnitt aller Beiträge bis Eintritt EM) wurde. Bei Ihnen dürfte diese Zurechnungszeit bis 62 gehen. Bei Umwandlung der EM-Rente in Altersrente kämen nun die Pflegebeiträge zum Tragen. Ist allerdings der "Wert" der Zurechnungszeit größer als der "Wert" der Pflege, dürfte -solange die Zurechnungszeit im Konto steht -also bis 62 -eher KEIN Zuwachs entstehen. Die Pflege ab 62 ist dann dagegen echte bisher unverrentete Zeit und sollte Zuwächse auslösen. Selbst wenn sich die Rente nicht erhöht, könnten ja Wartezeiten aus der Pflege entstehen (z.B.45 Jahre), die dann den früheren Wechsel in Altersrente eröffnen würden. Daher - geltend machen.

Eine Probeberechnung zur möglichen Umwandlung in Altersrente kann die Sachbearbeitung erst ca. 3 Monate vor AR-Beginn durchführen. Wenn Sie jedoch einen EM-Rentenbescheid MIT Anlagen haben, könnten Fachleute (z.B. Berater der Beratungsstellen) schon mal errechnen, ob der Wert der Pflege größer als der Wert der Zurechnungszeit ist. In diesem Falle könnten Sie sich intern einen entsprechenden Vorsprachetermin bei der RV für die rechtzeitige Anforderung der Umwandlungs-Probeberechnung vormerken.

Auch Ihnen danke ich für eine Antwort an mich. Sobald ich Klarheit darüber habe, bei wem ich einen Antrag stellen kann (entweder bei der KK meines Elternteils, oder dem MDK oder wo genau) werde ich mit der Bewilligung dieses Antrags einen Vorsprachetermin bei meiner DRV buchen. Ob mein EM-Rentenbescheid MIT Anlagen ist, weiß ich nicht; es sind jedenfalls mehrere Seiten. Mit freundlichen Grüßen, Herr Michael
Pflegeam 04.05.2020 | 21:13
Zitat von Michael anzeigenausblenden
Guten Tag Michael, wenn Sie eine Person ehrenamtlich mind 10 Std./Woche pflegen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge ins Rentenkonto. In Ihrem Falle kommen dann weitere Beiträge hinzu, die bei einer späteren Altersrente berücksichtigt werden. Wie hoch die Beiträge sind hängt von verschiedenen Faktoren, u.a. Pflegegrad des zu Pflegenden ab. Nähere Infos erhalten Sie unter anderem auch aus der Broschüre für pflegende Angehörige der Rentenversicherung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… @ Experten-Antwort, vielen Dank auch für Ihre Antwort. Ich dachte - uns so sagte es mir meine Bekannten, ich muss einen Antrag bei der Krankenkasse meines Elternteis stellen?? Hier wird jedoch von der Pflegeversicherung gesprochen, und das verstehe ich nicht..mein Elternteil bezieht Pflegegeld, hat Stufe 2. Vielleicht können Sie mir das noch verständlicher erläutern, vielen Dank!
Rufen Sie einfach bei der Pflegekasse (identisch mit der Krankenkasse) Ihres Elternteils an und teilen Sie dort mit das Sie die Pflege so wie hier geschildert übernehmen. Von dort wird man Ihnen die notwendigen auszufüllenden Formulare zukommen lassen, alles weitere geht dann seinen Gang.
Michaelam 05.05.2020 | 10:11
Zitat von Pflege anzeigenausblenden
@ Experten-Antwort, vielen Dank auch für Ihre Antwort. Ich dachte - uns so sagte es mir meine Bekannten, ich muss einen Antrag bei der Krankenkasse meines Elternteis stellen?? Hier wird jedoch von der Pflegeversicherung gesprochen, und das verstehe ich nicht..mein Elternteil bezieht Pflegegeld, hat Stufe 2. Vielleicht können Sie mir das noch verständlicher erläutern, vielen Dank!
Rufen Sie einfach bei der Pflegekasse (identisch mit der Krankenkasse) Ihres Elternteils an und teilen Sie dort mit das Sie die Pflege so wie hier geschildert übernehmen. Von dort wird man Ihnen die notwendigen auszufüllenden Formulare zukommen lassen, alles weitere geht dann seinen Gang.
@ Pflege, Vielen Dank nochmals! So werde ich das machen. Dankeschön!
Michaelam 26.06.2020 | 23:56
Ich möchte gern denjenigen Frager/Innen, welche vielleicht einen ähnlichen "Fall" wie ich haben, berichten. Ich habe die Pflegekasse, d.h. die Krankenkasse meines Elternteils, angerufen und dann ein mir zugesendetes Formular ausgefüllt. Nun wird durch meine wöchentliche - auf 10 Stunden erhöhte Pflege im Haus meiner Mutter, ein zusätzlicher Beitrag von ihrer Pflegekasse auf mein Rentenkonto bei der DRV gezahlt und ich bekomme, so wurde mir erklärt, dann später als Altersrentner mehr Rentenpunkte. Ich danke allen, die mir geantwortet hatten, nochmals sehr.
Richardam 29.06.2020 | 11:40
" Mir wurde nun von Bekannten gesagt, ich könne zusätzliche Rentenpunkte erwerben, wenn ich auf 10 Std./Wo. gehe. Das wäre für mich kein Problem; denn ich bin eher weniger aus körperlichen Gründen berentet." Das entscheiden aber nicht SIE sondern der Gutachter der Pflegeversicherung ob bei ihrer Mutter überhaupt eine 10 oder mehrstündige Pflege notwendig ist. Das nur mal so nebenbei.
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