Guten Tag Lady in red,
auch bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung besteht die unmittelbare Zulagenberechtigung, wenn Sie eine Renten wegen voller Erwerbsminderung beziehen und im Kalenderjahr vor Beginn dieser Rente bereits unmittelbar zulageberechtigt waren.
Beziehen Sie aber eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sind Sie nicht unmittelbar zulagenberechtigt. In diesem Fall kann die unmittelbare Förderberechtigung nur auf anderen Gründen bestehen, z.B. wenn Sie seit 01.01.2013 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen haben oder aufnehmen und nicht von Ihrem Recht zur Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch machen.