Ich habe folgende Fragen zur Berechnung der EM-Rente aus der GRV bei Lehrlingen und AN, kurz nach der Gesellenprüfung:
Fall 1:
Ein Lehrling, der über 12 Monate GRV-versichert war, wird voll erwerbsgemindert. Wie wird jetzt die EM-Rente berechnet? Mein Wissensstand war bisher, dass dann sein Verdienst und damit auch die Zurechnungszeit mit 0,75% des Durchschnittsverdieners bewertet wird.
Ein Kollege sagte mir aber, dass diese Zeiten mit 100% des Durchschnittsverdieners bewertet werden. Was stimmt denn jetzt, da sich daraus natürlich eine unterschiedliche, sprich höhere Rente ergäbe?
Fall 2:
Dieser Lehrling macht nach 3 Jahren seine Gesellenprüfung und verdient jetzt als Geselle 1.333,--€ (0,50% des Durchschnittsverdieners).
Wenn er jetzt voll erwerbsgemindert werden würde war mein Wissensstand bisher der, dass er die 3 Jahre als Lehrling mit 075% des Durchschnittsverdieners bewertet bekommt, 1 Jahr mit 0,50% und damit die Zurechnungszeit entsprechend der Gesamtleistungsbewertung mit 0,6875% bewertet wird.
Dieser Kollege sagte mir dazu aber, dass für den Gesellen dann die 3 Jahre Lehrzeit nur mit 0,75% seines jetzigen Gehaltes bewertet werden würden, also mit 0,375% (75% von 50%) und damit die Zurechnungszeit nur noch 0,4063% betragen würde (3x0,375 + 0,5 = 1,625:4= 0,4063).
Hier würde sich dann natürlich eine wesentlich niedrigere Rente ergeben.
Können Sie mir dazu eine eindeutige Antwort geben? Vielen Dank.