Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

EM und Gewerbezuverdienst

von Hallo25.01.2009 | 02:40
1131 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, hätte eine Frage. Ich habe eine EM Rente beantragt und diese wird auch bewilligt. Es geht derzeit um den Zuverdienst. Schon seit ein einigen Jahren habe ich einen kleinen Gewerbebetrieb, wo ich Abrechnungen mache und Dinge verlease. Dies ist auch mit meinem Gesundheitszustand zu vereinbaren. Bei einer vollen EM Rente ist 400 Euro die monatliche Grenze. Doch ich erhalte die Einnamen in größeren Beträgen. Und laut RV wird auch nur der steuerliche Gewinn berechnet. 1. Muss ich die Einnahmen in monatliche 1/12 Beträge überweisen lassen? Und wie ist es dann mit den Ausgabenß 2.Laut RV wird genau gerechnet, wieviel ich im Monat erhalte? Wird im Monat doch der Umsatz berechnet? Oder muss ich in einem Monat mit Einnahmen auch die Ausgaben haben? Wir reden hier von einem steuerlichen Gewinn von rund 100 Euro im Monat. Da ich mein Gewerbe zu gering ist, würde ich gerne den Rest auf 400 Euro durch einen anteiligen Minijob aufstocken. Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, wie es mit dem Gewerbe gerechnet wird. Bei der RV in Berlin konnte mir meine Sachbearbeiterin leider nicht helfen. Noch eine Frage: Meine Einnahmen fallen im Januar und Februar an. Wenn ich den Rentenbescheid erhalte, bekomme ich sowieso keine Rente nachgezahlt, wegen dem krankengeld. Wenn ich nun ab März keine Gewerbeeinnamen mehr habe, kann ich ab Märzt auf 400 Euro arbeiten. Doch die RV möchte den Steuerbescheid haben, um genau nachzurechnen. Doch dort steht doch nicht drin, in welchem Monat die Gewerbeeinnahmen waren. Wie wirde das in diesem Jahr gehandhabt. Kann mir jemand helfenß Schon mal vielen Dank im Voraus. Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie das ganze Jahr über selbständig tätig sind, wird üblicherweise der Gewinn für das gesamte Jahr durch 12 geteilt. Maßgebend ist der Gewinn laut Steuerbescheid (also die "Einnahmen aus Gewerbebetrieb" in der ersten Zeile des Steuerbescheides). Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid haben (bei laufenden Einnahmen), müssen Sie diesen jährlichen Gewinn schätzen. Genaueres kann Ihnen aber nur Ihr zuständiger RV-Träger sagen.

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026