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Experten-Antwort

EM und Krankenversicherung der Rentner

von Max4.009.04.2019 | 14:10
80 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn man volle EM bekommt, zahlt man immer, sofern man vorher gesetzl. krankenvers. war, in die KVdR? Je zu Hälfte zahlt die DRV sowohl für die PV als auch für die KV, die jeweils andere Hälfte der/die Versicherte? Ist das richtig? Und das wird gleich von der Rente einbehalten? Also man hat somit den Status der KVdR? Wenn man dann hinzuverdient bis zu den Hinzuverdienstgrenzen, entweder sv-pflichtig oder aber auf 450,00-Euro-Basis 14x/Jahr, zahlt man darauf unabhängig von den bereits gezahlten KVdR-Beiträgen noch einmal Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die GKV? (Letzte Frage sprengt ein wenig das Forum für Rente, aber vielleicht weiß das ja trotzdem jemand). Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherte, welche in der zweiten Hälfte der Erwerbslebens zu 9/10 bzw. 90% lang Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung waren (hierunter fallen: Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft oder Familienversicherung) erfüllen die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und sind somit als Rentner pflichtversichert in der Kranken- und Pflegeversicherung. Den Beitrag zur Krankenversicherung, einschließlich Zusatzbeitrag, teilen sich die Rentner seit dem 01.01.2019 mit dem Rentenversicherungsträger, die Beiträge zur Pflegeversicherung tragen die Rentner allein. Diese Pflichtbeiträge werden dann gleich von der Rente einbehalten. Auch für eine neben der Rente ausgeübten Beschäftigung sind entsprechend Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.

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1 Antworten

Max4.0am 09.04.2019 | 16:22
Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter!
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