Die Weitergewährung einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente stellt zunächst einmal lediglich eine Verlängerung über den anfänglichen zugesagten Zeitraum dar. Ob es hier zu einer erneuten medizinischen Überprüfung kommt ist vom Einzelfall abhängig. Um über den Anspruch auf eine Weiterzahlung der Rente entscheiden zu können, bedarf es eines fristgemäßen Antrages (Mitwirkung). Da die ursprünglich bewilligte Rente per Bescheid nur befristet war, bedarf es dem Grunde nach keiner Mitteilung über den Ablauf der Rente. In der Praxis ist es so, dass man innerhalb von 3-4 Monaten nach Fristablauf den Antrag auf Weitergewährung stellen sollte. Je nach Rententräger werden Anschreiben versandt, wo der Hinweis auf Weitergewährung mitgeteilt wird und eventuell das entsprechende Formblatt beiliegt. Eine generelle Regelung ist mir nicht bekannt. Wenn Sie nicht abwarten wollen, ob Ihr Rententräger das entsprechende Formblatt rechtzeitig zuschickt, dann stellen Sie doch den Antrag bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder laden sich das Formular R0120 im Internet herunter und senden es direkt an den Rententräger. Ein zu früher Antrag behindert eventuell die Einschätzung Ihrer Leistungseinschränkungen nach Ablauf der Frist, deshalb rate ich eher dazu, den Antrag maximal 6 Monate vor Befristungsende zu stellen.