Eigentlich sollte rechtzeitig vor dem Zeitrentenende über eine mögliche Verlängerung bzw. über ein auslaufen der Rente entschieden sein.
Sollte dies ausnahmsweise in Einzelfällen nicht möglich sein (weil noch med. Unterlagen eingeholt, Untersuchungen durchgeführt werden müssen oder weil noch Beurteilungen der vorliegenden Befunde zu erstellen sind), wird in der Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger die Zeitrente kurzfristig (in den meisten Fällen für ein, zwei Monate) weiter verlängert, bis über den weiteren Anspruch endgültig entschieden werden kann.
Damit wird vermieden, dass die Zeitrente ausläuft, weil der Rentenversicherungsträger noch nicht entscheiden kann.
Die Zeitrente läuft daher grds. nur in Fällen, bei denen eine Erwerbsminderung tatsächlich über das vorgesehene Ende hinaus nicht mehr vorliegt, aus.