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EM Verlängerungsantrag

von Andrea02.06.2010 | 11:35
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Guten Morgen, Meine befrist. EM-Rente ist in 4 Monaten abgelaufen. Meine Frage, muß ich zum Wiederholungsantrag gleichzeitig auch beim Arbeitsamt vorstellig werden? Falls der EM Antrag länger bearbeitet wird über die Befristung hinaus. So das ich in dieser Zeit von der Arge mit ALG1 überbrückt werde. Für die Hilfe im voraus vielen Dank

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eigentlich sollte rechtzeitig vor dem Zeitrentenende über eine mögliche Verlängerung bzw. über ein auslaufen der Rente entschieden sein.

Sollte dies ausnahmsweise in Einzelfällen nicht möglich sein (weil noch med. Unterlagen eingeholt, Untersuchungen durchgeführt werden müssen oder weil noch Beurteilungen der vorliegenden Befunde zu erstellen sind), wird in der Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger die Zeitrente kurzfristig (in den meisten Fällen für ein, zwei Monate) weiter verlängert, bis über den weiteren Anspruch endgültig entschieden werden kann.

Damit wird vermieden, dass die Zeitrente ausläuft, weil der Rentenversicherungsträger noch nicht entscheiden kann.

Die Zeitrente läuft daher grds. nur in Fällen, bei denen eine Erwerbsminderung tatsächlich über das vorgesehene Ende hinaus nicht mehr vorliegt, aus.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Das der Verlängerungsantrag bei der Rentenversicherung auf jeden Fall gestellt wird/wurde, geht sowohl aus der Sachverhaltsdarstellung von Andrea und aus der Betreffzeile hervor.

Im Rahmen meiner bisherigen Berufstätigkeit war ich bisher bei drei verschiedenen Rentenversicherungsträgern tätig, bei denen (erst Recht bei einem vorliegenden Antrag auf Verlängerung der Zeitrente) es jeweils gängige Verwaltungspraxis war, dass die Sachbearbeitung kurz vor dem Zeitrentenende über eine mögliche kurzfristige Verlängerung (bei noch nicht abgeschlossenen Prüfungen) entschieden hat. Wie bereits in meinem Beitrag erwähnt, wurden Zeitrenten nur dann nicht weiter gewährt, wenn eine weiterere Erwerbsminderung über den Wegfallzeitpunkt hinaus seitens der Rentenversicherung ausgeschlossen wurde.

Ergänzend füge ich (auch aufgrund der vorherigen Beiträge) an, dass es grundsätzlich immer sinnvoll ist, direkt auch bei der Agentur für Arbeit vorzusprechen und sich hinsichtlich der Möglichkeiten dort beraten zu lassen (welche allerdings hier in diesem Forum nicht aufgeführt werden können - siehe hierzu auch bereits den Beitrag von vantheman).

9 Antworten

Gerryam 02.06.2010 | 12:43
Natürlich sollten Sie sich rechtzeitig und zwar spätestens 3 Monate ( so die Regeln der AfA ) vor Ablauf der befristeteten EM-Rente bei der AfA melden und zwar alleine schon deshalb, da Sie ja nicht wissen wann und ob überhaupt ihrem EM-Verlängerungsantrag stattgegeben wird. Um dem Vorwurf einer Pflichtverletzung ( also der nicht rechtzeitigen Meldung bei der AfA ) und damit einer ventuellen Sperrungzeit des ALG I von vorne herein aus dem Wege zugehen, sollten Sie diese Meldung bei der AfA entsprechend rechtzeitg durchführen. In dem Fall ist es sicher besser sich zu früh bei der AfA zu melden , als nur 1 Tag zu spät....
vanthemanam 02.06.2010 | 12:33
Stellen Sie jetzt den Verlängerungsantrag. Normalerweise müsste dieser innerhalb von 4 Monaten bearbeitet werden. Ob der Bescheid für Sie positiv ist oder nicht, das steht in den Sternen. Wegen der Meldung beim Arbeitsamt....da müssen sie sich mit Ihrer für Sie zuständige Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und dort Ihre Frage nochmals erörtern. Die DRV kann hierzu keine Auskunft geben, weil es sich hier um ein fremdes Sachgebiet handelt (SGB III).
Klabusteram 02.06.2010 | 13:50
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Arbeitssuchendmeldung : Die Arbeitssuchendmeldung ist erforderlich, damit Sie die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützen kann. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitssuchendmeldung besteht spätestens drei Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Damit Sie die Fristen nicht versäumen, besteht die Möglichkeit, sich auch telefonisch unter der Telefonnummer 01801 - 555 111 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) arbeitsuchend zu melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der telefonischen Meldung ist jedoch, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen. Dies erspart Ihnen zusätzliche oder unnötige Wege und Wartezeiten. Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung. Bitte beachten Sie, dass eine Sperrzeit von einer Woche eintreten kann, wenn Sie sich nicht - wie oben beschrieben - bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitsl…
sabam 02.06.2010 | 14:35
Zitat des Experten: "Sollte dies ausnahmsweise in Einzelfällen nicht möglich sein (weil noch med. Unterlagen eingeholt, Untersuchungen durchgeführt werden müssen oder weil noch Beurteilungen der vorliegenden Befunde zu erstellen sind), wird in der Verwaltungspraxis der Rentenversicherungsträger die Zeitrente kurzfristig (in den meisten Fällen für ein, zwei Monate) weiter verlängert, bis über den weiteren Anspruch endgültig entschieden werden kann. " Verlassen Sie sich bitte nicht auf eine solche kurzfristige Verlängerung. Soweit mir bekannt ist, wird dies nämlich nicht bei allen Versicherungsträgern gleich gehandhabt.
Peteram 02.06.2010 | 14:44
So eine Aussage eines Experten halte ich persönlich auch für sehr sehr gewagt... Und in der Pauschailtät wie vom Experten hier geäußert schon mal gar nicht ! Einfach so " mal eben " eine Verlängerung über den Befristungszeitpunkt hinaus ist doch absolut unüblich und keinesfalls " Standard " - wie hier sugeriert wird . Eine befristete EM-Rente läuft zu einem Zeitpunkt X ab ( und ENDET dann ! ) und dieser Tag X ist von Beginn an jedem am Verfahren Beteiligtem bekannt. Eine kurzzeitige Verlängerung über den Befristungszeitpunkt hinaus ( nur weil die Bearbeitung noch dauert ) , wäre doch 1. nur auf Antrag und 2. nur dann denkbar, wenn seitens der RV im Verfahrensverlauf ein Verschulden hinsichtlich der zeitlichen Verzögerung vorliege. Dies zu beweisen ist doch unmöglich und fernab jeder Praxis...
Andreaam 02.06.2010 | 18:39
Ich möchte mich bei allen Helfern bedanken und werde auch bei der ARGE vor- sprechen. Damit bin ich auf jedenfall auf der sicheren Seite.
C!ookieam 02.06.2010 | 18:50
Über meinen EM-Verlängerungsantrag wurde z.b. auch nicht bis zum Ende der Befristung entschieden und ich musste dann auch - als Zwischenlösung - ALG I beantragen und hab dies dann auch problemlos ( ca. 3 Monate lang) bis dann endlich der Rentenbescheid kam auch bekommen. Auf Antrag meines Rechtsanwalt hat die RV damals eine - vorläufige - Weiterzahlung über den Befristungszeitpunkt hinaus, kategorisch abgelehnt. Und das obwohl eigentlich allen Beteiligten zu dem Zeitpunkt bereits klar war, das ich weiterhin EM bin und die Rente weiter verlängert würde.
Jensericham 02.06.2010 | 19:19
Bei einer Nachfrage zum jetzigen Zeitpunkt ( Verlängerungsantrag wurde ja wohl gerade erst gestellt ) wird der Sachbearbeiter sich wohl bedeckt halten (müssen) und wohl nur nach Radio Eriwan antworten. Im Prinzip besteht die Möglichkeit ja - aber in ihrem Einzelfall wird man dann sehen.... Letztlich ist ja immer nur der konkrete Einzelfall entscheidend und der kann dann ganz anderes aussehen als der " Regelfall ". Aber nachfragen und sich schlau machen kostet ja nichts.
Evchenam 02.06.2010 | 19:05
Ich kann auch bestätigen, dass der mir bekannte Rentenversicherungsträger von Amts wegen (also ohne, dass der Zeitrentner dies beantragen muss), die Zeitrente verlängert, wenn der Antrag auf Weiterzahlung vorliegt, aber die Ermittlungen noch andauern. Und zwar völlig problemlos. ABER: das hilft natürlich alles nichts, wenn der Rentenversicherungsträger von Andrea das anders sieht. Von daher kann man nur raten, dass man sich in jedem Fall rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden sollte. Aber: Warum nicht mal beim zuständigen Rentenversicherungsträger, der die Rente zahlt, anrufen und ganz konkret nachfragen? Die Sachbearbeiter beißen doch nicht und es ist ihr Job, solche Fragen zu beantworten.
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