Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

EM Versorgungsausgleich Zurechnungszeit

von Elmar15.08.2020 | 05:33
535 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich versuche die Frage in Kurzform zu stellen: Trennung nach über 20 Ehejahren; bisher kein Ehevertrag. Beide 50+ Beide angestellt; derzeit Vollzeit Ich bin Schwerbehinderter und habe Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; derzeit teilweise und befristet. Zeitpunkt der Scheidung noch offen. Ich habe aktuell Gut 20 Rentenpunkte mehr als meine Frau, die wohl auf den Versorgungsausgleich bestehen wird, trotz Angebot einer großzügigen vertraglichen Regelung mit Immobilien Eigentum. Ca. 2 Rentenpunkte jährlich bei mir, ca. 1 bei Frau. Wie wird bei und nach Versorgungsausgleich die Zurechnungszeit ermittelt? Aus tatsächlichen oder geteilten Punkten?

13 Antworten

Jonnyam 15.08.2020 | 17:44
Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs wird die in die Ehezeit fallende Zurechnungszeit als Anrechnungszeit wegen Rentenbezug bzw. vorher ab Eintritt der Erwerbsminderung zugrunde gelegt. Zusätzlich noch die Beiträge aus der eventuell parallel liegenden Beitragszahlung neben der teilweisen Erwerbsminderungsrente; letztlich wie bei einer späteren Altersrente. Von allen in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkten, auch solchen vor Beginn der teilweisen Erwerbsminderungsrente, wird die Hälfte zu Ihren Lasten zugunsten auf das Rentenkonto der Frau übertragen. Im Gegenzug erhalten Sie die Hälfte der Entgeltpunkte Ihrer Frau in der Ehezeit auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Ihre Lastschrift und die Gutschrift wirken nach Rechtskraft der Entscheidung auch auf die teilweise EM-Rente, allerdings nur teilweise.
Elmaram 16.08.2020 | 02:13
Aks Übergangszeit wird In meinem Rentenbescheid die Zeit jetzt bis Eintritt Regelaltersrente bezeichnet. Dafür gibt es wohl in der Berechnung den Ansatz diese Zeit mit dem Durchschnitt der bisherigen Rentenpunkte pro Jahr zu multiplizierten. Meine Frage ist ob hier der persönlich zunächst erarbeitete Wert verwendet wird, oder der nach dem Versorgungsausgleich errechnete?
Elmaram 15.08.2020 | 21:07
Herzlichen Dank für die Antworten; konkret nochmal die Frage: welcher Wert wird für die Berechnung der Entgeltpunkte aus der Übergangszeit als Faktor verwendet: der ursprüngliche, höhere oder der Neue, niedrigere?
W°lfgangam 15.08.2020 | 20:22
Hallo Elmar, die Antwort in Kurzform: Lassen Sie doch einfach die DRV erst mal rechnen - bei gegenseitigem Einverständnis erhalten Sie das auch/beide vorher/auf gegenseitigen Antrag /ohne schon im Scheidungsverfahren angekommen zu sein. Dann können Sie immer noch die Kapitalwerte 'vergleichen' und andere Dispositionen gegenseitig aushandeln. Und im Detail können Sie sogar die Bewertung aller Zeiten für den VA in beiden Rentenauskünften nachlesen :-) Gilt hier natürlich nur für die Kapitalwerte der DRV - andere/weitere Altersversorgungen müssten Sie separat versuchen klären zu lassen. Gruß w.
Elmaram 17.08.2020 | 05:45
Sie haben Recht,!wie in der Themenüberschrift Zurechnungszeit!; Muss die automatische Korrektur gewesen sein; aber wie ist bitte die Berechnung?
Fragenderam 17.08.2020 | 16:18
Diese Frage wurde jedoch noch nicht beantwortet? Wie wird bei und nach Versorgungsausgleich die Zurechnungszeit ermittelt? Aus tatsächlichen oder geteilten Punkten? Entgeltpunkte wurde erklärt, aber Wie wird die Gesamtleistung in der Zurechnungszeit bewertet?
Elmaram 17.08.2020 | 18:13
Herzlichen Dank Fragender Offenbar geht es nicht nur mir so, Bisher keine Antwort auf die für mich sehr entscheidende Frage zu erkennen, Die Sie nochmal formuliert haben!
Jonnyam 17.08.2020 | 20:24
Mit „Gesamtleistung“ meinen Sie vermutlich den sog. Gesamtleistungswert. Das ist ein Durchschnittswert, der für die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten von Bedeutung ist. Zu diesen beitragsfreien Zeiten gehört auch die Zurechnungszeit, also die Zeit, die bei vorzeitiger Erwerbsminderung den tatsächlich zurückgelegten insbesondere Beitragszeiten hinzugerechnet wird. Sobald eine Zurechnungszeit schon zurückgelegt ist, nennt man sie Anrechnungszeit wegen Rentenbezug. Für die Bewertung dieser „Zurechnungszeiten“ aber auch andere beitragsfreie Zeiten ist der Gesamtleistungswert wichtig. Der Gesamtleistungswert ist aber ohne Werte aus dem Versorgungsausgleich zu ermitteln! Ansonsten würden ja zusätzlich zum Plus oder Minus aus dem Ausgleich der Versorgungsanwartschaften in der Ehezeit noch weitere Auswirkungen auf die beitragsfreien Zeiten ergeben. Dann hätte z.B. der Begünstigte nicht nur das Plus aus dem Versorgungsausgleich sondern vielleicht – je nach der Dauer seiner beitragsfreien Zeiten – auch noch ein mehr oder weniger hohes Plus für diese Zeiten; beim Belasteten wäre es umgekehrt. Fazit der Versorgungsausgleich wirkt nur in seiner direkt ermittelten Höhe und nicht mehrfach.
Fragenderam 17.08.2020 | 20:49
Danke Jonny, Jetzt kann ich es nachvollziehen und finde es auch gerecht
Elmaram 17.08.2020 | 22:06
Ich schließe mich dem Dank an und bin beruhigt; bei mir geht es um 24 Rentenpunkte aus der (künftigen) Zurechnungszeit. Klingt fundiert und stimmt hoffentlich; auf sodann ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026