EM- Zeitrente

von
hans Walther

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand eine Frage beantworten.
Ich bin noch ein paar Monate im Krankengeldbezug, möchte aber in absehbarer Zeit einen EM Rentenantrag stellen.
Nun habe ich gelesen das eine Zeitrente erst 7 Monate nach Feststellung gezahlt wird.Wenn dies so ist ,müsste die EM Rente folglich 7 Monate vor der Aussteuerung bei der KK gestellt werden?
Bzw. wer oder was bestimmt den Zeitpunkt der Feststellung?

mfg
Hans Walther

Experten-Antwort

Entscheidend für den Beginn zeitlich befristeter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist der Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall). Dieser Leistungsfall ist in der Regel nicht das Antragsdatum, sondern liegt in der Vergangenheit und wird im laufenden Rentenverfahren festgestellt und bestimmt. Es ist also nicht die Feststellung der Erwerbsminderung für den Rentenbeginn, sondern das Datum des Eintritts des Leistungsfalls entscheidend, ab wann die Rente gezahlt wird (sieben Monate nach Eintritt bei zeitlicher Befristung der Rente).

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