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EM/Bu Rente

von maxi28.09.2007 | 13:29
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4 Antworten

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sehr geehrte Forumsteilnehmer, ich bin 1952 geb.w.seit ü/24 J. Jahren in meinem erlernten Beruf tätig und und mein behandelnder Arzt hat für mich EM/BU ? Rente eingereicht. Wo liegt der Unterschied?bzw.wie wird was bewertet? Auch finanziell gesehen? Vielen Dank für Ihre Antwort. maxi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Unterschied von teilweiser und voller Erwerbsminderung sowie teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ist, grob gesagt, abhängig von Ihrem verbliebenen (Rest-)Leistungsvermögen.

Teilweise erwerbsgemindert ist derjenige, der aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nur noch 3 bis unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (und zwar grundsätzlich jede Art von Tätigkeit) erwerbstätig sein kann. Voll erwerbsgemindert ist hingegen derjenige, der diese Tätigkeiten nur noch unter 3 Stunden täglich ausüben kann.

Kann jemand auf dem ALLGEMEINEN Arbeitsmarkt täglich noch 6 Stunden und mehr arbeiten, ist dieser grundsätzlich weder voll noch teilweise erwerbsgemindert. Ist diese Person aber vor dem 02.01.1961 geboren und kann in ihrem LETZTEN BERUF und einem zumutbaren Verweisungsberuf keine 6 Stunden täglich mehr arbeiten, wäre ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gegeben.

Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Schauen Sie doch einfach einmal in Ihre letzte Renteninformation. Dort finden Sie auch die Höhe der zu dem Zeitpunkt ggf. zustehenden vollen Erwerbsminderungsrente. Oder aber Sie fordern eine Rentenauskunft von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger an.

Weitere Informationen können Sie auch der folgenden Broschüre der Deutschen Rentenversicherung entnehmen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__alle__f_C3_A4lle.html. Oder aber Sie schauen direkt zu einer persönlichen Beratung bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen vorbei. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" ermitteln.

3 Antworten

Tippam 28.09.2007 | 13:35
Ihr Arzt kann überhaupt keine "Rente für Sie einreichen". Den Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit müssen Sie schon selbst stellen. Ihr Arzt kann allenfalls einen Befundbericht schreiben, den Sie Ihrem Rentenantrag beifügen können. Wie hoch Ihre eventuelle EM-Rente ausfallen würde, kann kein Forumsteilnehmer beurteilen, weil das von Ihrer individuellen Beschäftigungsbiografie abhängig ist.
Schadeam 28.09.2007 | 13:45
Sie besitzen doch sicherlich bereits einige Renteninformationen, bzw. Rentenauskünfte, in denen Sie nachlesen können, was auf Sie zukommt, falls es zur Rente kommt. Außerdem sollten Sie bei einem so gravierenden Schritt wie dem Gang in die Rente sich bei einer Außenstelle der DRV genauestens erkundigen - dort können Sie all Ihre Fragen stellen. Die nächste Beratungsstelle finden Sie auf dieser Seite unter "Beratugsstellen", bzw. in den Hinweisen zu den erwähnten Renteninformationen.
maxiam 28.09.2007 | 15:22
vielen Dank für Ihre Antworten.
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