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Experten-Antwort

EMR

von Siggi H.04.04.2019 | 14:32
77 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich war letztes Jahr in der Reha und bin AU (unter 3 Stunnden) entlassen worden. Beziehe zur Zeit KG. Habe in Absprache mit meinen Ärzten einen Erwerbsminderungsrente Antrag vor 3 Wochen gestellt. Bin Jahrgang 1964 . Wie viele Jahre Zurechnungszeit weden mir zugesprochen? Ich habe gelesen bis zum 62. Jahr. Stimmt das? Danke. Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.04.2019 | 10:56

Beginnt die Rente im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und 8 Monaten.

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 endet die Zurechnungszeit bereits mit 62 Jahren und 3 Monaten. Ein Rentenbeginn im Jahr 2018 wäre z. B. möglich, wenn der Reha-Antrag vom letzten Jahr in einen Rentenantrag umgedeutet wird (Rentenantragsfiktion). Die Rentenantragsfiktion soll Erwerbsgeminderte vor den Folgen einer verspäteten Antragstellung bewahren. Grundsätzlich steht dem Antragsteller hierbei ein Gestaltungsrecht zu; dieses kann jedoch eingeschränkt sein, wenn dem Reha-Antrag z. B. eine Aufforderung der Krankenkasse zugrunde lag.

Ihr Rentenversicherungsträger wird Sie ggf. hierüber genauer informieren.

2 Antworten

Gabriele2504am 04.04.2019 | 15:55
Hallo Siggi, schau mal auf das Theme "EMR Antrag im April" vom 03.04.von mir erstellt.
senf-dazuam 04.04.2019 | 16:44
Das kommt ganz drauf an, wann die Rente beginnt. Der Versicherungsfall in der Vergangenheit gesehen wird, dann erhältst Du ggf. noch rückwirkend Rente. Wenn die Rente in 2019 beginnt, dann endet die nicht nur bei 62/06, sondern bei 65/08. Das sollte die Rente dann ein wenig erhöhen. Aber wie schon von anderer Seite beschrieben, gibt es zu der Thematik "wann beginnt meine EM-Rente" und "krieg ich die längere Zurechnungszeit" bereits etliche Einträge hier.
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