Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBeginnt die Rente im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit 65 Jahren und 8 Monaten.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 endet die Zurechnungszeit bereits mit 62 Jahren und 3 Monaten. Ein Rentenbeginn im Jahr 2018 wäre z. B. möglich, wenn der Reha-Antrag vom letzten Jahr in einen Rentenantrag umgedeutet wird (Rentenantragsfiktion). Die Rentenantragsfiktion soll Erwerbsgeminderte vor den Folgen einer verspäteten Antragstellung bewahren. Grundsätzlich steht dem Antragsteller hierbei ein Gestaltungsrecht zu; dieses kann jedoch eingeschränkt sein, wenn dem Reha-Antrag z. B. eine Aufforderung der Krankenkasse zugrunde lag.
Ihr Rentenversicherungsträger wird Sie ggf. hierüber genauer informieren.
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