EMR + 400 Euro Job + sozialversicherungspfl. Job

von
Matsches

Hallo.

Ich beziehe eine teilweise EMR. Ich habe nun die Aussicht an 3 Tagen 10 Stunden sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Dadurch würde ich meine Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten.
Wenn ich nun einen 400 Euro Job zusätzlich annehmen und z.B. an 2 weiteren Tagen zusätzlich 10 Stunden arbeite. Dann würde ich aber wenn man den Bruttoverdienst aus der soz.pfl. Beschäftigung und die 400 Euro aus dem Nebenjob zusammenrechnet über die Hinzuverdienstgrenze kommen.

Wird das überhaupt einfach zusammengerechnet?

Danke und Gruß

von
???

Ja, natürlich. Bei der Anrechnung ist das Gesamteinkommen, das erarbeitet wird, zu berücksichtigen.

Experten-Antwort

Hallo Matsches,
natürlich wird auf eine Erwerbsminderungsrente der gesamte erzielte Verdienst angerechnet. Also bei 2 Job, egal ob Minijob oder rentenpflichtiger Job, der Gesamtverdienst aus beiden Beschäftigungen.

Wenn Sie zur Zeit schon sozialversicherungspflicht Arbeiten (d.h. für mich immer mit einem Verdienst von über 450 Euro), dann dürfte Ihre jetzige EMRT auch schon gekürzt gezahlt werden.

von
sandra

Laut Ihren Angaben beziehen sie eine TEILWEISE Erwerbsminderungsrente --> die Hinzuverdienstgrenze für die teilweise EMR in voller Höhe beträgt nicht 450,00 EUR. Die HZVG für die teilweise EMR als Vollrente beträgt das 0,23fache der monatlichen Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn (mindestens 1,5 EP). bis 31.12.2013 betrug diese Mindesthinzuverdienstgrenze z.B. 929,78 EUR. Wenn die EP in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn bei Ihnen mehr als 1,5 betragen, ist die HZVG natürlich entsprechend höher.
Ich würde Ihnen empfeheln, sich von Ihrer DR`V eine Auskunft über die Höhe der individuell für Ihre Rente gültigen HZVG anzuforder. Dann wissen Sie genau, wieviel Sie verdienen dürfen, bevor die Rente nur noch gekürzt oder gar nicht meht gezahlt wird.

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