Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EMR + 400 Euro Job + sozialversicherungspfl. Job

von Matsches31.01.2014 | 04:37
1010 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich beziehe eine teilweise EMR. Ich habe nun die Aussicht an 3 Tagen 10 Stunden sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Dadurch würde ich meine Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Wenn ich nun einen 400 Euro Job zusätzlich annehmen und z.B. an 2 weiteren Tagen zusätzlich 10 Stunden arbeite. Dann würde ich aber wenn man den Bruttoverdienst aus der soz.pfl. Beschäftigung und die 400 Euro aus dem Nebenjob zusammenrechnet über die Hinzuverdienstgrenze kommen. Wird das überhaupt einfach zusammengerechnet? Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matsches,

natürlich wird auf eine Erwerbsminderungsrente der gesamte erzielte Verdienst angerechnet. Also bei 2 Job, egal ob Minijob oder rentenpflichtiger Job, der Gesamtverdienst aus beiden Beschäftigungen.

Wenn Sie zur Zeit schon sozialversicherungspflicht Arbeiten (d.h. für mich immer mit einem Verdienst von über 450 Euro), dann dürfte Ihre jetzige EMRT auch schon gekürzt gezahlt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

???am 31.01.2014 | 07:34
Ja, natürlich. Bei der Anrechnung ist das Gesamteinkommen, das erarbeitet wird, zu berücksichtigen.
sandraam 31.01.2014 | 15:00
Laut Ihren Angaben beziehen sie eine TEILWEISE Erwerbsminderungsrente --> die Hinzuverdienstgrenze für die teilweise EMR in voller Höhe beträgt nicht 450,00 EUR. Die HZVG für die teilweise EMR als Vollrente beträgt das 0,23fache der monatlichen Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten 3 Kalenderjahre vor Rentenbeginn (mindestens 1,5 EP). bis 31.12.2013 betrug diese Mindesthinzuverdienstgrenze z.B. 929,78 EUR. Wenn die EP in den letzten 3 Jahren vor Rentenbeginn bei Ihnen mehr als 1,5 betragen, ist die HZVG natürlich entsprechend höher. Ich würde Ihnen empfeheln, sich von Ihrer DR`V eine Auskunft über die Höhe der individuell für Ihre Rente gültigen HZVG anzuforder. Dann wissen Sie genau, wieviel Sie verdienen dürfen, bevor die Rente nur noch gekürzt oder gar nicht meht gezahlt wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026