Hallo Matsches,
natürlich wird auf eine Erwerbsminderungsrente der gesamte erzielte Verdienst angerechnet. Also bei 2 Job, egal ob Minijob oder rentenpflichtiger Job, der Gesamtverdienst aus beiden Beschäftigungen.
Wenn Sie zur Zeit schon sozialversicherungspflicht Arbeiten (d.h. für mich immer mit einem Verdienst von über 450 Euro), dann dürfte Ihre jetzige EMRT auch schon gekürzt gezahlt werden.