Guten Tag Monika Jordan,
einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben Versicherte, wenn sie
- teilweise/ voll erwerbsgemindert sind
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge haben
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die sog. allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
Erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung nur eingeschränkt arbeiten kann.
Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten können.
Teilweise erwerbsgemindert ist, wer aus gesundheitlichen Gründen mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Für eventuelle weitere, individuelle Fragen, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bestehen, können Sie sich gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.