Hallo Dieter,
eine Erwerbsminderungsrente ist mit einem Abschlag in Höhe von maximal 10,8 % verbunden, sofern sie vor Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Sollten Sie mindestens 50 % schwerbehindert sein, wäre zu prüfen, ob Ihnen ggf. eine ungeminderte Rente zusteht. Hierzu bedarf es allerdings einer individuellen Beratung durch den Rentenversicherungsträger.
Inwieweit Ihnen eine Abfindung durch den Arbeitgeber zusteht bzw. ein Angebot für Altersteilzeit besteht, ist mit dem Arbeitgeber zu klären, da der Rentenversicherungsträger hierzu keine Aussage treffen kann.