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EMR 60 J. GdB 50% u.G/Abschlag?

von Dieter20.06.2008 | 21:57
2016 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u.Herren, wenn ich nun EMR beantragen würde, wie hoch wäre der Abschlag, oder ist es besser in Altersteilzeit zu gehen? Steht mir bei Kündigung wegen Krankheit eine Abfindung zu bin, 12 J.im Betrieb. Danke für Ihre Antworten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dieter,

eine Erwerbsminderungsrente ist mit einem Abschlag in Höhe von maximal 10,8 % verbunden, sofern sie vor Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird. Sollten Sie mindestens 50 % schwerbehindert sein, wäre zu prüfen, ob Ihnen ggf. eine ungeminderte Rente zusteht. Hierzu bedarf es allerdings einer individuellen Beratung durch den Rentenversicherungsträger.

Inwieweit Ihnen eine Abfindung durch den Arbeitgeber zusteht bzw. ein Angebot für Altersteilzeit besteht, ist mit dem Arbeitgeber zu klären, da der Rentenversicherungsträger hierzu keine Aussage treffen kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Dieter,

eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nur dann mit 60 Jahren bezogen werden, wenn der Antragsteller bereits am Stichtag 16.11.2000 zu 50 % schwerbehindert war und an diesem Tag bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatte.

Falls dieses nicht zutrifft, ist diese Altersrente mit einem Abschlag von 10,8 % zu zahlen. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind, dass der Antragsteller 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen muss.

Das Merkzeichen G im Ausweis hat für den Rentenversicherungsträger keine Bedeutung. Zur Rentenhöhe kann ebenfalls keine Aussage getroffen werden, da dies auch vom Zeitpunkt der Berechnung abhängig ist.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Dieter,

inwieweit eine Unfallrente erneut zu leisten ist, kann nur die zuständige Berufsgenossenschaft entscheiden. Eine entsprechende Anfrage ist also nach dort zu richten.

Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie mit 60 Jahren erhalten allerdings mit einem Abschlag von 10,8 %

11 Antworten

KSCam 21.06.2008 | 11:09
der Abschlag bei einer EM Rente betrüge (ich nehme an Sie sind jünger als 60) 10,8%. OB AT möglich ist fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber, dafür ist zunächst der zuständig, genauso für die Frage einer etwaigen Abfindung (das zu wissen ist nicht Aufgabe eines Rentenberaters). Und ob Sie möglicherweise erwerbsgemindert sind (und somit gar nicht in der Lage einen Altersteilzeitvertrag zu erfüllen?), besprechen Sie bitte mit Ihren Ärzten - auch das kann online niemand wissen.
Unbekanntam 21.06.2008 | 13:19
Hallo Dieter, wenn Sie schon eine qualitative Antwort erwarten, sollten Sie sich auch mal Zeit nehmen, sich ein bisschen Mühe bei der Fragestellung zu geben. Glauben Sie wir können hellsehen, wie alt sie sind?
Dieteram 21.06.2008 | 16:52
Sehr geehrter KSC, meine Frage war EMR 60 J. wäre ich jünger hätte, ich statt 60 J.ein anderes Alter angeben. Deshalb habe ich die Überschrift geändert u.EMR mit 60 J.hoffe das man nun erkennt wie alt ich bin.Deshalb entschuldigen Sie bitte den Fehler. M.f.G.
Dieteram 21.06.2008 | 17:08
Hallo Unbekannt, bitte um Verzeihung, habe Sie leider in meiner vorigen Antwort,versehentlich mit KSC angesprochen. Bitte entschuldigen Sie meinen Fehler, Ihre Antwort war schon sehr gut. Danke
KSCam 21.06.2008 | 17:41
wenn Sie genau mit 60 erwerbsgemindert würden, wären es immer noch 10,8% - mit jedem späteren Monat 0,3% weniger. Das wären im übrigen die gleichen Abschläge wie bei einer AR wegen Schwerbehinderung. Vielleicht muss ich aus der Überschrift ja auch herausraten, dass Sie schwerbehindert sind und 35 Versicherungsjahre haben - dann wäre eine Altersrente ab 60 möglich. Wie wäre es mit einem Blick in die letzte Rentenauskunft, bzw. mit einem Beratungsgespräch bei der nächsten Beratungsstelle?
Dieteram 23.06.2008 | 09:58
Danke erstmal für Ihre Anwort, ich bin 1949 geb.und habe zu den 50% das MZ.G muss ich dann auch noch einen Abschlag zahlen oder ist die EMR dann so hoch wie die AR. Danke im Voraus
Schadeam 23.06.2008 | 10:24
und seit wann sind Sie schwerbehindert? Haben Sie 35 Versicherungsjahren? Sofern Sie diese 35 Jahre haben und bereits am 16.11.2000 schwerbehindert waren, wäre eine AR ab 60 abschlagsfrei. WQaren Sie an obigem Stichtag noch nicht schwerbehindert, ist die AR erst ab 63 abschlagsfrei (35 Jahre vorausgesetzt)
Schadeam 23.06.2008 | 10:45
"abschlagstechnisch" ist es egal, ob eine Rente, die zwischen 60 und 63 beginnt, nun Altersrente oder EM Rente heißt. Bei der Altersrente ersparen Sie sich und der Behörde RV den "Umstand mit Gutachten und Untersuchungen".
Dieteram 23.06.2008 | 10:36
Die 50% mit MZ.G habe ich im Mai 2006 erhalten, 45 Versicherungsjahre sind erfüllt, 2 Jahre davon 1988-1990 erhielt ich Unfallrente wegen Arbeitsunfall, da es mir besser ging habe ich wieder angefangen zu arbeiten,vielleicht besteht ja die Möglichkeit,diese Rente wieder Aufleben zu lassen,da ich heute noch an Folgeschäden leide. Danke für Ihre Antworten.
wamu creditcardam 28.06.2008 | 02:46
Dieteram 28.06.2008 | 14:30
Hallo wamu creditcard, Ihr Beitrag gehört sicher nicht hier her,kann es sein das Sie zuviel Langeweile haben, oder haben Sie sich verschrieben??????
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