Hallo MH,
ob in Ihrem Fall bei der Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente tatsächlich die von Ihnen genannte Hauptdiagnose unberücksichtigt geblieben ist, kann ich im Rahmen dieses Forums leider nicht beurteilen/prüfen. Der von Ihnen gewählte Weg, über einen Widerspruch gegen die aus Ihrer Sicht fehlerhafte Entscheidung des Rentenversicherungsträgers vorzugehen, ist allerdings der richtige. Eine „weniger zeitraubende Möglichkeit" gibt es hier leider nicht.