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Experten-Antwort

EMR - abgelehnt wegen Pflichtbeiträge

von Toffifee16.10.2020 | 10:54
117 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Meine EMR wurde abgelehnt wegen fehlender Pflichtbeiträge. In der Ablehnung steht, dass Festgestellt wurde das ich seit dem xx. Xx. Xx befristet voll erwerbsmindert bin. Frage Woher kommt dieses Datum und wer legt dieses fest? Meine Erkrankung besteht nachweislich schon länger. Mir fehlen 8 Pflicht Beiträgen nun weil hier ein Datum steht welches ich nicht einordnen kann. Vielen Dank im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.10.2020 | 12:52

Hallo Toffifee,

ein entsprechender Leistungsfall wird durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der sozialmedizinischen Untersuchungen/Stellungnahmen festgelegt.

Als Leistungsfall wird dann der Zeitpunkt angenommen, ab dem eine entsprechende Leistungsminderung objektiv als nachgewiesen gilt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Toffifeeam 16.10.2020 | 11:10
Sind Sie nun Wir? Aus diesem Grunde frage ich ja auch warum ein bestimmtes Datum gewählt wird, kann ja möglich sein das dieses irgendwie errechnet wird...
Ouzam 16.10.2020 | 10:59
Holen Sie sich kompetente Hilfe und gehen in Widerspruch es geht um Rente. Woher sollen wir hier wissen warum ein bestimmtes Datum gewählt wurde. Jedoch heißt Krankheit nicht automatisch EM.
Max4.0am 16.10.2020 | 11:23
Letztlich entscheidet das der Gutachter, ab wann er Sie für erwerbsgemindert. Ist eine medizinische Sache. Nehmen Sie am besten Akteneinsicht, bevor Sie in Widerspruch gehen. Das kann weit in die Vgh. zurückreichen oder aber mit dem Antrag auf Reha (falls Sie einen solchen vorher gestellt hatten) oder mit dem Tag Ihrer EM-Renteneinreichung oder mit dem Tag Ihrer ersten AU zusammenfallen oder oder oder ...
Janaam 16.10.2020 | 22:49
Aber wenn Pflichtbeiträge fehlen, fehlen diese doch auch, wenn die Krankheit schon länger besteht.
Berateram 17.10.2020 | 07:56
Woher wollen Sie denn wissen, welche rentenrechtlichen Zeiten der Versicherte vor dem Leistungsfall hat, wenn Sie nicht wissen wann dieser eingetreten ist? Sollte dieser in der Vergangenheit liegen, könnte es durchaus sein, dass er dann die erforderlichen 3 Jahre Beitragszeiten in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfall zurückgelegt hat.
Pauliam 17.10.2020 | 10:41
Hallo, sie müssen einfach nachweisen, seit wann die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. In den meisten aller Fälle passiert das entweder dann, wenn ein Rehaantrag gestellt wurde, am ersten Tag der Krankmeldung, am Tag der Feststellung der Erkrankung oder irgendwann dazwischen, je nachdem was am Wahrscheinlichsten ist. Zb bei meiner Freundin wurde eine Krebserkrankung diagnostiziert, trotzdem ist sie zu Beginn der Erkrankung noch einige Wochen arbeiten gegangen. Später ging es nicht mehr. Die Reha kam erst 2 Jahre später. Der Beginn der Erwerbsminderungsrente lag nachher aber deutlich vor der Reha. Verstehen sie? Das wird individuell geschaut. Nun müssen sie der DRV durch beilegen von Befunden nachweisen, das die Erwerbsminderung schon früher/ später eintrat. Das ist nicht immer leicht, aber durch schlüssige Befunde kann es bewiesen werden.
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