Meine Frage geht eigentlich nur an das Expertenteam der DRV:
Nach Begutachtung durch einen von der DRV beauftragten Neurologen wurde meine Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmart und in meinem derzeit ausgeübten Beruf als eingeschränkt, 3 bis unter 6 Stunden beurteilt.
Eine zuvor beantragte Reha wurde u.a. mit der Begründung Zitat: "...haben wir (die DRV, Anm. d.Verf.) Ihre verminderte Erwerbsfähigkeit mit Leistungsfall vom (Datum des Gutachtens) festgestellt..." abgelehnt.
Ein anschließend gestellter Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, da man (ohne weitere Begündung) meine Arbeisfähigkeit mit mindestens 6 Stunden täglich beurteilt und ich somit nicht vermindert erwerbsfähig bin.
Zwischen Begutachtung, Beantragung EMR und Ablehnung lagen 5 Monate, in denen keinerlei neue ärztliche Unterlagen erstellt wurden. Alle verfügbaren Unterlagen wurden mit Gutachten und Rentenbeantragung eingereicht (zusätzlich zum Gutachten Bescheid Schwerbehinderung und Pflegegutachten MDK, Pflegegrad 3). Ja ich weeiß, dass sich die DRV für diese Sachverhalte nicht interessiert, aber dies führte ja zu den Einschränkungen.
Ist es Usus, dass man für eine Reha als hoffnungsloser, vermindert erwerbsfähiger Fall gilt und dann bei der Rentenbeantragung als wundergheilt voll erwerbsfähig gesehen wird?
Wäre ganz nett, hier mal die Meinung der DRV zu hören. Widerspruch ist eingelegt.
Ansonsten bitte auf die ungemein hilfreichen Ratschläge wie "geh arbeiten" o.ä verzichten.