Guten Tag.
Ich habe gehört, dass der Rententräger in manchen Fällen von sich aus einen EMR-Rentenantrag stellt.
Sprich, wenn man für eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht geeignet (also zu krank) ist.
Ein Antrag auf Teilhabe ist gestellt.
Ein Antrag auf EMR noch nicht.
Stimmt es, dass der Rententräger in manchen Fällen einen EMR-Antrag in die Wege läutet, wenn eine LTA Maßnahme nicht
geeignet.
Oder muß man immer selbst einen EMR-Antrag stellen?
dankeschön
tim