Hallo tim,
Ihre Frage kann man nicht pauschal beantworten. Im Einzelfall kann der Reha-antrag als Rentenantrag gelten, wenn z.B. Maßnahmen der Teilhabe nicht aussichtsreich sind und eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht abgewendet werden kann. Der Rentenversicherungsträger kann den Reha-Antrag dann umdeuten, und den Versicherten bitten den formellen Rentenantrag zu stellen.