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Experten-Antwort

EMR-Antrag immer stellen? Oder von RV eingeleitet?

von tim27.02.2012 | 10:51
2396 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag. Ich habe gehört, dass der Rententräger in manchen Fällen von sich aus einen EMR-Rentenantrag stellt. Sprich, wenn man für eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht geeignet (also zu krank) ist. Ein Antrag auf Teilhabe ist gestellt. Ein Antrag auf EMR noch nicht. Stimmt es, dass der Rententräger in manchen Fällen einen EMR-Antrag in die Wege läutet, wenn eine LTA Maßnahme nicht geeignet. Oder muß man immer selbst einen EMR-Antrag stellen? dankeschön tim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tim,

Ihre Frage kann man nicht pauschal beantworten. Im Einzelfall kann der Reha-antrag als Rentenantrag gelten, wenn z.B. Maßnahmen der Teilhabe nicht aussichtsreich sind und eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht abgewendet werden kann. Der Rentenversicherungsträger kann den Reha-Antrag dann umdeuten, und den Versicherten bitten den formellen Rentenantrag zu stellen.

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2 Antworten

Schadeam 27.02.2012 | 11:01
In der Theorie ist vieles möglich - aber was wollen Sie eigentlich? LTA, weil Sie glauben durch so eine Maßnahme in eine geeignete Arbeit zu kommen? Oder Rente, weil LTA eigentlich gar nichts mehr bringt und Sie glauben nicht mehr arbeiten zu können. Dann wäre es aber logischer gewesen statt eines LTA Antrages die Rente zu beantragen.... Was mit Ihrem Antrag passiert kann Ihnen nur die Sachbearbeitung Ihres RV Trägers sagen, die den Antrag zu bearbeiten hat.
Krämersam 27.02.2012 | 11:05
Wenn eine Teilhabe am Arbeitsleben aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt würde ( wenn jemand also zu krank für so eine Massnahme ist ) und gleichzeitig eben auch EM festgestellt würde, werden Sie von der RV aufgefordert einen formellen EM-Antrag zu stellen. Ohne Antrag also keine EM-Rente ! Die RV selbst kann natürlich für Sie keinen EM-Antrag stellen, das müssen Sie nun schon noch selbst machen. Letztlich muss die EM-Antragstellung also immer von ihnen dann noch formell vorgenommen werden. Im übrigen brauchen Sie der Aufforderung zur Rentenantragstellung seitens der RV aber natürlich nicht nachkommen wenn Sie das nicht wollen. Die Konsequenzen daraus ( Einstellung z.b. Krankengeldzahlung und anderer Leisrungen ) müssen Sie dann natürlich auch selbst verantworten.
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