Hallo User Adson,
Sie brauchen im Rahmen der Antragstellung nur die Ärzte angeben, die Ihre Beschwerden dauerhaft oder über längere Zeit schon behandeln. Es sind nur die Ärzte zu nennen, die die Beschwerden behandeln, die Sie als Begründung für Ihren Antrag genannt haben. Zahnärzte und Augenärzte sind nicht aufzuführen, wenn dies zur Entscheidungsfindung durch den Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung nicht notwendig ist.
Die Tipps von User Max sind auch hilfreich.