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Experten-Antwort

EMR-Antrag - Liste behandelnder Ärzte

von Adson10.08.2018 | 19:49
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9 Antworten

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Guten Tag, eine Frage zum Formular R0211: Müssen dort auch Ärzte angegeben werden, bei denen man einmal und dann nie wieder war? Bei der Suche nach behandelnden Ärzten gibt es ja durchaus auch Mißerfolge. Soweit nicht relevant für EMR, müssen Augen- und Zahnärzte mit angeführt werden? Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Adson,

Sie brauchen im Rahmen der Antragstellung nur die Ärzte angeben, die Ihre Beschwerden dauerhaft oder über längere Zeit schon behandeln. Es sind nur die Ärzte zu nennen, die die Beschwerden behandeln, die Sie als Begründung für Ihren Antrag genannt haben. Zahnärzte und Augenärzte sind nicht aufzuführen, wenn dies zur Entscheidungsfindung durch den Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung nicht notwendig ist.

Die Tipps von User Max sind auch hilfreich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Adson,

machen Sie Angaben zu den Ärzten, die Ihrer Meinung nach bei der Bearbeitung des Rentenantrages von Wichtigkeit sein könnten. Egal welcher Arzt, egal, wann Sie dort in Behandlung waren. Ihr subjektives Empfinden, ob die Angaben wichtig sind, sind entscheidend. Die gemachten Informationen helfen dem beauftragten Gutachter, eine Entscheidung über den gestellten Antrag zu treffen.

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7 Antworten

Marcoam 11.08.2018 | 02:01
Alle Ärzte die aktuell behandeln würde ich aufführen oder eine für die EM Rente wichtige Diagnose gestellt haben. Eine alljährliche zahnärztliche Kontrolle ist ja keine relevante Behandlung. Relevant bezogen auf Ihre Einschränkungen die zur EM Rente führen. Wenn Sie aber bespw fast erblindet sind oder einen gravierenden Unfall mit Zerlegung der Kiefer haben werden Augen und Zahnärzte relevant sein ansonsten eher nicht. Was ist aus Ihrer Sicht wichtig und begründend für eine EM Rente? Ob Sie mal wegen Seitenstechen beim Nierenarzt waren ist völlig irrelevant.
KSCam 10.08.2018 | 22:14
Es sind die Ärzte wichtig, die eine Krankheit behandeln, die ursächlich für die Erwerbsminderung sind. Das sind beispielsweise Zahnärzte und Augenärzte eher nicht. Auch der Arzt der Sie als 4 jähriger behandelt hat wegen Masern oder eines Durchfalls spielt in aller Regel keine Rolle wenn es um EM eines erwachsenen Menschen geht. Manchmal hilft Nachdenken bevor man eine Frage stellt. :)
Fortitude oneam 11.08.2018 | 11:35
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, ich kenne einige Personen, die aufgrund augenärztliche Beschwerden ( z.b. hochgradige Sehbehinderung, Glaukom, Sehnerv beschädigt, auf einem Auge blind ect.), zu einer vollen EMR geführt hat. Das mit dem Zahnarzt ist wohl vom Fragesteller ironischer Weise. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 11.08.2018 | 12:53
....und ich kenne einige Pferde, die schon vor der Apotheke gekotzt haben...... Weil es - in Ausnahmen - solche Fälle gibt, habe ich geschrieben "eher nicht". Wobei auch der Einäugige, den Sie aufführen, "eher kein" Rentenfall ist.......denn einäugig kann man normalerweise arbeiten. Schönes WE
Adsonam 11.08.2018 | 19:06
Vielen Dank für die freundlichen Antworten. Das mit dem Nachdenken habe ich getan. Wenn die Aussage im Formular lautet, führen Sie alle Ärzte an, die Sie behandelt haben, dann steht da nicht, führen Sie die Ärzte an, die mit der Erkrankung im Zusammenhang stehen. Bei einer privaten Versicherung könnte das zu Problemen führen. Erlauben Sie mir auch an 2 User den Hinweis: Niemand der hier eine Frage stellt, macht das aus Jux und Dollerei. Viele Sachen werden von Menschen gerade bearbeitet, die in einer schweren Lebenssituation stehen. Ich z.B. liege gerade im Krankenhaus und versuche den Rentenantrag an Hand meiner eAkten zu erstellen. Das stark medikamentiert und mit Schmerzen im Bett liegend. Ich bitte Sie daher um etwas mehr Verständnis und Sensibilität für die Fragesteller. Solche Sprüche wie mit dem Nachdenken sind dann nicht unbedingt hilfreich. Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
Maxam 11.08.2018 | 19:58
Hallo Adson! Im Krankenhaus gibt es auch Sozialarbeiter die Ihnen bei solchen Dingen weiterhelfen....oder im Anschluß im Reha....das selbige....oder eben verschiedene Sozialverbände die haben noch Rechtsexperten die Ihnen später bei einer evt. Ablehnung des Rentenantrages gerne weiterhelfen..... Alles Gute für Sie MaX
Deutsche Rentenversicherung
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