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Experten-Antwort

EMR Antrag stellen oder soll ich abwarten?

von HermineL aus elo-forum.org14.04.2019 | 07:23
147 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Anschlussheilbehandlung habe ich als erwerbsunfähig für den Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt abgeschlossen. Ein LTA Verfahren was dazu noch läuft dürfte damit hinfällig werden. Frage ist muss ich jetzt trotzdem noch einen gesonderten EMR Antrag stellen oder soll ich abwarten ob die DRV die bereits laufenden Verfahren und das Ergebnis der AHB als EMR Antrag wertet ? HermineL

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HermineL,

wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, sollten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.

Für die Antragsaufnahme empfehlen wir einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Alternativ können Ihnen auch unsere VersichertenberaterInnen oder das Versicherungsamt Ihrer Wohnortgemeinde behilflich sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

SEam 14.04.2019 | 09:26
Ja natürlich muss der Rentenantrag gestellt werden. Ohne Antrag keine Rente. Am Besten gleich mit allen ärztlichen Unterlagen. Termin vereinbaren in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung. Kompetente Beratung, kann ich nur empfehlen. Wird alles gleich online eingegeben,unklare Fragen können gleich beantwortet werden.
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