Eine Anschlussheilbehandlung habe ich als erwerbsunfähig für den Beruf und den allgemeinen Arbeitsmarkt abgeschlossen. Ein LTA Verfahren was dazu noch läuft dürfte damit hinfällig werden. Frage ist muss ich jetzt trotzdem noch einen gesonderten EMR Antrag stellen oder soll ich abwarten ob die DRV die bereits laufenden Verfahren und das Ergebnis der AHB als EMR Antrag wertet ?
HermineL
14.04.2019, 09:26
von
SE
Ja natürlich muss der Rentenantrag gestellt werden. Ohne Antrag keine Rente. Am Besten gleich mit allen ärztlichen Unterlagen. Termin vereinbaren in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung. Kompetente Beratung, kann ich nur empfehlen. Wird alles gleich online eingegeben,unklare Fragen können gleich beantwortet werden.
15.04.2019, 09:08
Experten-Antwort
Hallo HermineL,
wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, sollten Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen.
Für die Antragsaufnahme empfehlen wir einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Alternativ können Ihnen auch unsere VersichertenberaterInnen oder das Versicherungsamt Ihrer Wohnortgemeinde behilflich sein.