Im Juni 2018 REHA Antrag gestellt ohne vorher von KK aufgefordert, ohne vorherige Krankschreibung REHA im August/September, erwerbsunfähig aus REHA entlassen (unter 3 Stunden). Weitergearbeitet bis 04.01.2019. Seither Krankschreibung. Der Umdeutung REHA wurde von mir am 02.01.2019 widersprochen. Im Februar Mitteilung von DRV, dass EMR rückwirkend ab 06.2018, da Umdeutung widersprochen kein Rentenbeginn. Bitte um Einschätzung, wann Rentenbegin bei Antragsstellung im April 2019.
Seien Sie doch froh das Sie EMR ab 2018 bekommen und somit schon mal über 2 Jahre mehr Zurechnungszeit wie ich bekommen.
Und ich habe immerhin 37 Jahre eingezahlt bevor ich erkrankte.
Diese unterschiedlichen Zurechnungszeiten gehören abgeschafft.
Entweder alle bekommen mehr oder es wird wieder die alte Regel bis 60 eingeführt.
Just my 2 Cent
Ich bin nicht dagegen, dass alle Erwerbsminderungsrentner die verlängerten Zurechnungszeiten bekommen. Ich habe über 42 Jahre eingezahlt und habe kein schlechtes Gewissen, wenn ich nun versuche die verlängerten Zeiten zu bekommen.
Liebe Gabriele,
eine Nachfrage: Sie haben der Umdeutung der Reha in einen Rentenantrag widersprochen und von der Krankenkasse Recht bekommen? Würde mich interessieren, wie Sie das geschafft haben. :) Sie haben also danach trotzdem den EM-Rentenantrag gestellt? Und danach hätte die DRV die EM bewilligt rückwirkend ab Juni 2018, aber jetzt doch keine Rente bisher, da Sie das alleinige Dispositionsrecht wiedererlangt haben? Sorry, aber ich werde nicht wirklich schlau - und es würde mich in eigener Sache sehr interessieren.
Die Krankenkasse hatte bei mir nie das Dispositionsrecht. Ich habe den REHA Antrag auf eigene Initiative gestellt. Am 02.01.2019 war ich bei einer Beratungsstelle der DRV und dort habe ich sozusagen schon vorab mein Dispositionsrecht wahrgenommen und der Umdeutung widersprochen noch bevor ich von der DRV die Umdeutung angeboten bekommen habe.