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EMR auf Zeit + Selbständigkeit Gastronomie! Probleme?

von herri11.02.2013 | 10:31
1367 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde hier um Hilfe bzw. um einen Rat bitten. Es geht hier um meine Zukunft. Möchte vorab hier Tips einholen. Danke! Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente bis Mitte 2014. Dürfte also max. einen 450E-Minijob mit unter 3h am Tag ausüben! (Habe aber keinen) Nun hätte ich die Möglichkeit, mit einem Bekannten ein Cafe zu übernehmen. Würden dieses also als GBR führen. Meine Aufgabe würde sein, die kaufmännische Seite zu führen. Meine Fragen: -Wir rechnen damit, dass wir im 1ten Jahr keinen Gewinn machen. Bzgl. dem hinzuverdienst würde es doch keine Probleme geben????? -Wer kontrolliert, ob ich die Zeitspanne von unter 3 Stunden pro Tag einhalte? Natürlich wird es sein, dass ich an manchen Tagen mehr als 3 STunden arbeite. Doch diese Arbeit würde meine gesundheitlichen Probleme nicht behindern! Ist es nun möglich, dass ich mich am diesem Cafe beteilige? Oder bekomme ich dadurch Probleme mit dem Rententräger. Vielen Dank!!!

3 Antworten

Schadeam 11.02.2013 | 11:57
Ich hätte Zweifel ob tatsächlich volle EM vorliegt, wenn Sie es sich zutrauen die kaufmännische Seite eines Gastronomiebetriebes abzuwickeln. Wie und ob der RV Träger die tatsächliche Arbeitszeit eines Selbständigen kontrolliert (kontrollieren kann) muss der Einzelfall zeigen. So gesehen werden Sie im Forum hier kaum konkretes hören.
Gabyam 11.02.2013 | 12:14
Nein, da kann man in der Tat nur mutmaßen. Ich persönlich bin damit eher vorsicht, zumal ich selber eine EM-Rente beziehe und nicht einmal einen Minijob machen kann, geschweige denn eine Beschäftigung mit mehr Stunden. Ich würde es an Ihrer Stelle nicht machen, denn man die DRV könnte schnell misstrauisch werden und Ihre Erwerbsminderung infrage stellen - und das zu Recht. LG Gaby
Sermasam 11.02.2013 | 12:35
" Dürfte also max. einen 450E-Minijob mit unter 3h am Tag ausüben" Solange Sie sich in diesem Rahmen bewegen ist alles in Ordnung und es rentenunschädlich. Ob angestellt oder elbstständig tätig spielt ebenfalls keine Rolle. Alle gegenteiligen Aussagem dazu sind falsch.
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