Möchte emr antrag stellen,wird bei rückwirkenden rentenbeginn auch der abschlag entsprechend wieder höher?
Gruß, rudi
Der Abschlag bestimmt sich nach dem BEGINN der EM-Rente.
Für jeden Monat, den die Rente vor dem 63.Lj. beginnt steigt der Abschlag um 0,3% (volkstümlich - besser: verringert sich der Zugangsfaktor von 1,0 um jew. 0,003) bis auf max. Abschlag 10,8% (oder Zugangsfaktor 0,892)
Ja, der Abschlag kann bei rückwirkender Gewährung der Erwerbsminderungsrente höher werden - auch wenn der Rentenbeginn, der hierfür maßgeblich ist, nicht direkt Ihrem Einfluss unterliegt bzw. Sie den Rentenbeginn nicht selbst (wie etwa bei der Altersrente sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind) selbst bestimmen können.
Danke !