Ja, der Abschlag kann bei rückwirkender Gewährung der Erwerbsminderungsrente höher werden - auch wenn der Rentenbeginn, der hierfür maßgeblich ist, nicht direkt Ihrem Einfluss unterliegt bzw. Sie den Rentenbeginn nicht selbst (wie etwa bei der Altersrente sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind) selbst bestimmen können.