Mein Antrag vom Dezember 13 wurde beantwortet. Ich erhalte ab 1.8. eine teil EM Rente. Bin seit Januar 14 krank geschrieben. Wiedereingliederung im Mai habe ich abgebrochen, da ich nach 30 Minuten leichter PC Arbeit Sehstörungen und Kopfschmerzen hatte. Konnte keine 2 Std. arbeiten. Nun möchte ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Leider sind mein HA und Neuro bis Mitte August im Urlaub. Kann ich die Befunde nachreichen?
Danke im Voraus. Gruß
22.07.2014, 12:28
von
Fritz
Legen Sie einen Widerspruch fristgerecht ein und teilen Sie darin mit, dass eine ausführliche Begründung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die entsprechenden Unterlagen reichen Sie dann nach.
22.07.2014, 13:22
Experten-Antwort
genau so geht das. Danke, Fritz!
22.07.2014, 18:17
von
Wilma
Danke für die Antworten!
Ist es besser mit dem VDK oder sind ohne die Chancen gleich?
Gruß.
23.07.2014, 08:53
von
malli
Zitiert von: Wilma
Danke für die Antworten!
Ist es besser mit dem VDK oder sind ohne die Chancen gleich?
Gruß.
hallo,
ich hab den vdk im rücken, schadet bestimmt nicht!
23.07.2014, 10:31
von
Nachfrager
Mit dem VDK hat man halt zumindest ein wenig Fachwissen im Rücken.
An der Bearbeitungsweise des RV-Trägers ändert das aber nichts.