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Experten-Antwort

EMR Besitzstand für SB-Rente

von Super Ingo08.03.2020 | 12:02
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2 Antworten

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Hallo, es gibt ja die 24 Monate Besitzstandsregel das die Rente bei Wechsel innerhalb dieser Zeit in gleicher Höhe weitergezahlt wird wenn man in die Altersrente wechselt. Angenommen 20 Monate, vor dem frühesten Zeitpunkt in die Schwerbehindertenrente mit Abzug zu gehen, wird die EMR nicht weiter bewilligt und man geht wieder arbeiten, bezieht Krankengeld oder andere Sozialleistungen bis dahin. Gilt da die Bestandsregel auch? Bei mir wäre die EMR ca 250€ höher als die in 20 Monaten mögliche SB Rente, da die EMR Hochgerechnet wurde, da erst ab 2019 erhalten für 15 Monate befristet. Mit freundlichen Grüßen Ingo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Super Ingo,

ja, der Besitzschutz gilt innerhalb der 24 Monate auch, wenn Sie zwischenzeitlich gearbeitet haben oder Sozialleistungen bezogen haben.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

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1 Antworten

Bingoam 08.03.2020 | 12:40
Auch ich bin Frührentner und habe es immer so verstanden. Als voller Erwerbsminderungsrentner hat man Bestandsschutz wenn man in die Altersrente für Schwerbehinderte wechselt. Was heißt die Rente erhöht sich nicht und verringert sich nicht. Diese 24 Monate was Sie meinen bezieht sich wenn man die Erwerbsminderungsrente nicht mehr weiter bekommt sollte man in diesen Zeitraum die Erwerbsminderungsrente wiedererhalten, dann bleibt die Höhe der Erwerbsminderungsrente. Nach den 24 Monaten wird neu gerechnet.
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