Hallo,
es gibt ja die 24 Monate Besitzstandsregel das die Rente bei Wechsel innerhalb dieser Zeit in gleicher Höhe weitergezahlt wird wenn man in die Altersrente wechselt.
Angenommen 20 Monate, vor dem frühesten Zeitpunkt in die Schwerbehindertenrente mit Abzug zu gehen, wird die EMR nicht weiter bewilligt und man geht wieder arbeiten, bezieht Krankengeld oder andere Sozialleistungen bis dahin.
Gilt da die Bestandsregel auch?
Bei mir wäre die EMR ca 250€ höher als die in 20 Monaten mögliche SB Rente, da die EMR Hochgerechnet wurde, da erst ab 2019 erhalten für 15 Monate befristet.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo