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Experten-Antwort

EMR - BG - Hinzuverdienst

von Otto_Düsseldorf18.10.2017 | 12:07
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5 Antworten

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sehr geehrte experten, kann man zusätzlich zu teilweiser EMR und BG-Rente noch hinzuverdienen? Gelten hier die üblichen seit Juli geänderten Hinzuverdienstgrenzen? Grüße, Otto

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Otto_Düsseldorf,

"Fortitude one" hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffende(n) Antwort/Hinweise gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Fortitude oneam 18.10.2017 | 12:24
Hallo Otto Düsseldoff, wenn Sie eine teilweise EMR erhalten - Leistungsfähigkeit liegt zwischen 3 und unter 6 Stunden - , entnehmen Sie bitte die Hinzuverdienstgrenze aus Ihrem Renten Bescheid. Weitere Informationen: Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist bereits berücksichtigt, dass Sie im Rahmen Ihres Leistungsvermögens noch berufstätig sind. Das kann beispielsweise eine Teilzeitbeschäftigung sein https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Darauf sollten sie achten Bei der Frage nach dem zulässigen Hinzu- verdienst wird zwischen zwei Rentenarten unterschieden: der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (auch bei Berufsunfähig- keit) und der Rente wegen voller Erwerbs- minderung. Welche Rente Sie genau erhalten, steht in Ihrem Rentenbescheid. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Otto_Düsseldorfam 19.10.2017 | 07:24
Ist denn die BG-Rente auch Hinzuverdienst? D. h. wird der mögliche Hinzuverdienst aus Arbeit dadurch weniger? Viele Grüße, Otto
Fortitude oneam 19.10.2017 | 07:41
Ja, ist Hinzuverdienst. Bekommen Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Rente von der Unfallversicherung, und erhalten Sie gleichzeitig Rente wegen Erwerbsminderung von der Rentenversicherung, wird die Rente der Unfallversicherung, die um einen vom Grad der Erwerbsminderung abhängigen „Freibetrag“ verringert wird, unter Beachtung bestimmter Grenzbeträge auf die Rente von der Deutschen Rentenversicherung angerechnet. Warten Sie due Expertenantwort ab. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Werner67am 19.10.2017 | 11:18
Die BG-Rente ist kein Hinzuverdienst. Sie kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen zur Kürzung der Rente führen, allerdings erfolgt diese Anrechnung nach einer Anderen Vorschrift als die Anrechnung des Hinzuverdienstes. Bei der Berechnung wird zunächst geprüft, ob die Rente aufgrund des Hinzuverdienstes zu kürzen ist (ohne Berücksichtigung der BG-Rente). Danach erst wird geprüft, ob die - ggf. im ersten Schritt gekürzte - Rente zusammen mit der BG-Rente den Grenzbetrag überschreitet. Das hat zur Folge, dass der Bezug einer BG-Rente nicht dazu führt, dass man weniger hinzuverdienen darf. Gruß Werner
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