EMR bis 2024

von
Wilhelmine

Liebes Forum,

ich (62) habe letzte Woche wegen psychischer Probleme (nach Brustkrebserkrankung 2018) den Bescheid für die volle EMR bis 2024 erhalten. Der GdB mit 50 % endet nach 5 Jahren (Heilungsbewährung) 2023. Die Depressionen etc. sind dabei (noch) nicht berücksichtigt.
Meiner Ansicht nach fehlen mir dann 2 Jahre, ich bin dann ja dann ohne GdB.
Wie läuft das dann mit der Altersrente?

von
Schade

Wenn Sie bereits 62 Jahre alt sind, können Sie mit 63 in Altersrente gehen (AR langjährig Versicherte) und das erreichen Sie doch vor dem Ende der Zeitrente im Jahr 2024. Vorausgesetzt Sie haben 35 Versicherungsjahre).

So gesehen fehlt doch nichts und geringer kann die AR auch nicht werden......??

von
Ichsagmalso

Haben sie bereits 35 RV Jahre? Sie können rechtzeitig vor Ablauf ihres Schwerbehindertenausweis die Schwerbehindertenrente beantragen...
Anspruch haben sie bereits seit Alter 61/4.(normalerweise mit Abschlag von 10,8%. Es wäre zu klären inwiefern ihr bereits in der EMR enthaltene Abschlag ausreicht oder ob es weiteren Abschlag gibt )
Einfach Mal bei der DRV nachfragen und ggfs rechtzeitig die Rente wechseln.

Experten-Antwort

Hallo Wilhelmine,

der Grad der Behinderung (GdB) und die volle Erwerbsminderung sind nicht gleichzusetzen. Sie können voll erwerbsgemindert sein und keinen GdB haben. Ebenso können Sie einen GdB von 100 haben, sind aber trotzdem nicht erwerbsgemindert.

Die Weiterzahlung Ihrer Erwerbsminderungsrente wird im Jahr 2024 unabhängig von dem GdB geprüft.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie mit Ihrem Jahrgang 1960 ab dem 61. Lebensjahr + 4 Monate vorzeitig (mit Abschlag) in Anspruch nehmen (Jahrgang 1959 = 61. Lebensjahr und 2 Monate). Dieses Lebensjahr haben Sie bereits erreicht. Weiterhin müssen Sie für einen Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen zum Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen anerkannt sein. Das heißt, zum Rentenbeginn muss mindestens ein GdB von 50 vorliegen.

Nach Ihren Angaben hätten Sie somit die Voraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen aktuell erfüllt, sofern die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Sie könnten Ihre Erwerbsminderungsrente also bereits jetzt in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen umwandeln lassen.

In welcher Höhe die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gezahlt wird, können Sie mit einer Probeberechnung vorab klären. Niedriger wird die Rente aufgrund der Besitzschutzregelungen nicht.

Wir empfehlen Ihnen, sich nochmal ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
Wilhelmine

Herzlichen Dank für die Antworten

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