ich habe im Nov. 2020 einen Antrag auf EMR gestellt. Der Gutachter von der Arbeitsagentur bescheinigte, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten kann. Im Januar 2022 war ich beim Gutachter der Rentenversicherung. Seit Januar 2019 bin ich AU. Nun soll ich diesen Auskunftsbogen an meinen AG abgeben. Mein Arzt sagt, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten kann. Ist es möglich, dass ich das Gutachten vom Gutachter von der Rentenversicherung erhalte? Was kann ich noch tun, um eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Ein Widerspruch ist ja nur möglich, wenn ich einen Bescheid habe. Einen Bescheid bekomme ich erst, wenn ich den Auskunftsbogen beim AG abgebe ....
Kann mir jemand sagen, was ich noch tun kann?
25.03.2022, 07:59
von
nicht ganz klar
Wenn ich Ihre Andeutung richtig verstehe, dann wollen Sie Ihrem Arbeitgeber den Fragebogen nicht geben. Aber warum? Wie Sie ja bereits richtig festgestellt haben, verzögern Sie dadurch nur das Verfahren.
25.03.2022, 11:25
Experten-Antwort
Hallo Paula,
Ihr Anliegen ist uns nicht ganz klar. Gerne können Sie sich mit unserem kostenfreien Service-Telefon in Verbindung setzen und Ihr Anliegen konkretisieren.
0800 1000 4800
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
27.03.2022, 09:58
von
Wolf
Zitiert von: Paula
Hallo,
ich habe im Nov. 2020 einen Antrag auf EMR gestellt. Der Gutachter von der Arbeitsagentur bescheinigte, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten kann. Im Januar 2022 war ich beim Gutachter der Rentenversicherung. Seit Januar 2019 bin ich AU. Nun soll ich diesen Auskunftsbogen an meinen AG abgeben. Mein Arzt sagt, dass ich keine 3 Std. täglich arbeiten kann. Ist es möglich, dass ich das Gutachten vom Gutachter von der Rentenversicherung erhalte? Was kann ich noch tun, um eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Ein Widerspruch ist ja nur möglich, wenn ich einen Bescheid habe. Einen Bescheid bekomme ich erst, wenn ich den Auskunftsbogen beim AG abgebe ....
Kann mir jemand sagen, was ich noch tun kann?
Eigentlich doch nicht schlecht, ich kenne ähnlichen Fall. Wahrscheinlich bist Du in Deinem Job nicht mehr unter 3 Std einzusetzen aber auf dem allg. Arbeitsmarkt noch zwischen 3 und 6 Std. Sollte Dein AG Dir bescheinigen das unter Deinen jetzigen gesundheitlichen Einschränkungen keine Weiterbeschäftigung und/oder Einrichtung eines Teilzeitarbeitsplatzes möglich ist, kann Dir ggf eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund Verschlossenheit des Arbeitsmarktes gewährt werden. Die ist immer zeitl. begrenzt aber schon ein Anfang. Also hängt das auf von deinem AG ab. Vielleicht doch abgeben und mal hören.