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Experten-Antwort

EMR Ja oder Nein

von Àhnlich18.05.2020 | 10:22
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was ist wenn man gerne gearbeitet hat und gut verdiente. Die DRV wandelt nach "erfolgloser" Reha in Rentenantrag um und stellt volle EMR fest. Kann man dann nicht einen Gutachter als Selbstzahler aufsuchen der den Kriterien der DRV erntspricht und somit vielleicht eine EMR Festellung aufheben oder zumindest in Zweifel ziehen? Würde dann noch einmal ùbetprüft oder nach Aktenlage(das neue Gutachten) nach Aktenlage entzogen? Ist klar individuell aber es geht mir um die grundsàtzliche Mòglichkeit inspiriert von der Streiter Frage. Die DRV wird ja nicht auf Zuruf entziehen aber der berentete AN kann auch nicht einfach so wieder sein ruhendes Arbeitsverhàltnis aufnehmrn kònnen da der AG auf das negative Leistungsbild weisen kann.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Ähnlich,

zunächst einmal stellt die von Ihnen erwähnte „Umwandlung“ eines Reha-Antrages eine sogenannte „Umdeutung“ eines Antrages auf Rehabilitationsleistungen in einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung dar. Dabei handelt es sich zunächst nur um ein Angebot seitens des Rentenversicherungsträgers an die versicherte Person.

Diesem Angebot könnte der/die Versicherte widersprechen, soweit er/sie nicht in seinem/ihren Dispositionsrecht eingeschränkt wäre.

Eine Einschränkung des Dispositionsrechts läge z.B. vor, wenn die Krankenkasse zur Reha-Antragstellung aufgefordert hätte oder die Einschränkung des Dispositionsrechts nach der Reha-Antragstellung ausgesprochen hätte.

Ob dem Widerspruch stattgegeben wird, kann von hier aus natürlich nicht abschließend beurteilt werden sagen. Darüber hinaus stünde es der versicherten Person auch frei, den Rentenantrag zurückzuziehen, ggf. auch noch nach Bescheiderteilung innerhalb der Widerspruchsfrist.

Allerdings gibt es keine zeitliche Befristung zur Umdeutung. Würde also später erneut die EM-Rente beantragt, könnte auch dann noch auf den alten Reha-Antrag zurückgegangen werden, wenn ein Leistungsfall bereits eingetreten wäre.

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5 Antworten

Valzuunam 18.05.2020 | 12:27
Es mal ganz einfach: Wenn Sie die Rente nicht wollen (und die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist), dann ziehen Sie den (umgedeuteten) Antrag einfach zurück. Fertig. Ansonsten bekommen, was Sie beantragt (also gewünscht) haben. Wenn Sie von einer anderen Stelle unter Druck gesetzt wurden den Antrag zu stellen, bzw. nicht zurückziehen dürfen (sonst Entzug der Leistung) dann müssen Sie sich vorrangig mit dieser Stelle auseinandersetzen. Einige (Landes)Sozialgerichte sind nämlich bereits der Auffassung, dass gegen die reine Bewilligung gerichtete Klagen, mangels rechtlicher beschwer, unzulässig sind. Ob die DRV -unabhängig von dem oberen geschriebenen- Ihre Auffassung durch neue medizinische Unterlagen (welcher Art auch immer) revidiert hängt von Inhalt und Qualität dieser Unterlagen ab, bleibt eine Entscheidung im Einzelfall und kann hier nicht abschließend beurteilt werden.
Àhnlicham 18.05.2020 | 12:42
Vielen Dank fùr die ausführliche Antwort. Das es ein "Angebot" ist wird leider nicht klar kommuniziert. Bei mir war es so das ich mit einer zusätzlichen Problematik die Reha verließ. Obwohl bekannt war das ich keine Probleme damit(Orthopädischer Bereich) hatte wurde mir eine Arztabklärung während der Reha "verweigert" aber der Bericht spricht von chronisch und dem Rat einen Orthopäden aufzusuchen. Desweiteren wurde ein Leistungsbild erstellt aufgrund von Problematiken die es nicht gibt und es gab auch in dem Bereich keine Diagnostik. Von meiner angeblichen Hirn OP hat weder meine KK noch ich Kenntnis. Ich war in der falschen Abteilung war aber erst der richtigen zugeteilt. Alles etwas krude. Ich habe aufgrund der Schmerzen und der seelischen Verfassung nach dieser kontraproduktiven Reha EMR beantragt. Das "Abschlussgespräch" ergab wohl Arbeitsfähig der Zettel wurde aber zerrissen und ein neuer ausgefüllt. Die KK hat mein Dispositionsrecht nachtràglich gekappt obwohl ich nach Einsicht in den Rehabericht sah das er verkehrt ist und ich aber aufgrund der Angaben eine EMR bewilligt bekam(Aktenlage) diese aber nicht aufgrund der Fehler wollte. Leider ist man in der Beweispflicht und hat kaum die Mòglichkeit das Gegenteil zu beweisen. Bei mir kam noch die Unverschàmtheit dazu das ich von einem Familienmitglied missbraucht wurde und das im Rehabericht steht. Unverschämt deshalb weil das weder passiert ist noch ich irgendetwas in diese Richtung erzàhlt habe. Noch nicht mal von irgendwelchen diffusen Erinnerungen die es auch NICHT gibt. Über Privates/Kindheit wurde nicht gesprochen nur allgemeine Bigraphie. Da gibt es aber eine Lösung warum ich und der Täter nichts davon wissen. Das Zauberwort im Rehabericht ist Amnesie. Das ich keine der typischen Störungen wie Selbtverletzung,Selbstunsicherheit... habe ist anscheinend irrelevant. Das war jetzt kein jammern sondern ein Beispiel wie es gehen kann. Es gibt sicherlich Menschen die WOLLEN nicht erwerbsgemindert sein und da kollidieren dann Fakten und Meinung.
Arbeitam 18.05.2020 | 12:50
Zitat von Àhnlich anzeigenausblenden
Àhnlich schrieb

Vielen Dank fùr die ausführliche Antwort.

Das es ein "Angebot" ist wird leider nicht klar kommuniziert.

Bei mir war es so das ich mit einer zusätzlichen Problematik die Reha verließ.

Obwohl bekannt war das ich keine Probleme damit(Orthopädischer Bereich) hatte wurde mir eine Arztabklärung während der Reha "verweigert" aber der Bericht spricht von chronisch und dem Rat einen Orthopäden aufzusuchen.

Desweiteren wurde ein Leistungsbild erstellt aufgrund von Problematiken die es nicht gibt und es gab auch in dem Bereich keine Diagnostik.

Von meiner angeblichen Hirn OP hat weder meine KK noch ich Kenntnis.

Ich war in der falschen Abteilung war aber erst der richtigen zugeteilt.

Alles etwas krude.

Ich habe aufgrund der Schmerzen und der seelischen Verfassung nach dieser kontraproduktiven Reha EMR beantragt.

Das "Abschlussgespräch" ergab wohl Arbeitsfähig der Zettel wurde aber zerrissen und ein neuer ausgefüllt.

Die KK hat mein Dispositionsrecht nachtràglich gekappt obwohl ich nach Einsicht in den Rehabericht sah das er verkehrt ist und ich aber aufgrund der Angaben eine EMR bewilligt bekam(Aktenlage) diese aber nicht aufgrund der Fehler wollte.

Leider ist man in der Beweispflicht und hat kaum die Mòglichkeit das Gegenteil zu beweisen.

Bei mir kam noch die Unverschàmtheit dazu das ich von einem Familienmitglied missbraucht wurde und das im Rehabericht steht.

Unverschämt deshalb weil das weder passiert ist noch ich irgendetwas in diese Richtung erzàhlt habe.

Noch nicht mal von irgendwelchen diffusen Erinnerungen die es auch NICHT gibt.

Über Privates/Kindheit wurde nicht gesprochen nur allgemeine Bigraphie.

Da gibt es aber eine Lösung warum ich und der Täter nichts davon wissen.

Das Zauberwort im Rehabericht ist Amnesie.

Das ich keine der typischen Störungen wie Selbtverletzung,Selbstunsicherheit... habe ist anscheinend irrelevant.

Das war jetzt kein jammern sondern ein Beispiel wie es gehen kann.

Es gibt sicherlich Menschen die WOLLEN nicht erwerbsgemindert sein und da kollidieren dann Fakten und Meinung.

Wenn jemand eine Erwerbsminderung "los werden" will, weil man nicht erwerbsgemindert ist, wäre z.B. der einfachste Weg die Vollzeit-Arbeitsaufnahme. Das dann der DRV gemeldet und eine Überprüfung dürfte ihren Lauf nehmen.
Àhnlicham 18.05.2020 | 13:42
Ich weiß nicht ob Sie meine Ausgangsfrage und den Beispieltext inspiriert durch die Frage von Streiter gelesen haben. Es gibt AG die verweigern aufgrund des Leistungbildes die Rùckkehr an den Arbeitsplatz. Ist vòllig legitim. Wenn man Glück hat glaubt der AG dem AN und lässt eine Rückkehr zu und der Rehabericht und evtl. nachlässig darauf beziehende Gutachten werden ad absurdum geführt. Drücke Streiter auf alle Fälle die Daumen.
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