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Experten-Antwort

EMR + Krankenkassenbeitrag

von Lupo29.01.2011 | 10:14
1613 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Krankenkasse fordert von mir die Zahlung des DRV-Anteils an der Krankenversicherung für 9 Monate in 2010, mit der Begründung dass die DRV diesen Anteil an mich auszahlen würde. Von der DRV habe ich noch nichts erhalten. R810 habe ich im Nov. 2010 an die DRV geschickt, dazu habe ich aber noch keinen Bescheid. Muss ich die Forderung der KKasse erfüllen, bevor ich das Geld von der DRV habe? Kann ich die KKasse um Aufschub bitten, da ich z.Zt. von niemandem Geld bekomme? Rente wird erst im April 2011 gezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lupo,

wir empfehlen angesichts der geschilderten Sachlage eine Klärung mit Ihrer Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Skatrentneram 29.01.2011 | 10:20
Das sollten Sie mit Ihrer KK abstimmen, denn ob die so lange verzichten kann Ihnen hier niemand beantworten.
W*lfgangam 30.01.2011 | 21:05
Hallo Lupo, wenn Sie sagen, dass Rente erst im April11 gezahlt wird ...hmm, was für eine Rente? Eine Altersrente kann es ja nicht sein, die hätten Sie nicht 1 Jahr vorher beantragt. Kann nur eine Rente wegen Erwerbsminderung sein - oder? Und - wie waren Sie in diesem vergangenen Jahr überhaupt krankenversichert? ALG2, Selbständiger ...oder was? Wenn's am Geld fehlt, ist erste Anlaufstelle Ihr zuständiges Sozialamt. Ein wenig merkwürdig ist das Ganze schon, bzw. sind die Informationen zu dünn, um das bewerten zu können ... Gruß w.
-_-am 31.01.2011 | 00:06
:P Was die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner mit der Forderung der Krankenkasse zu tun haben soll, erschließt sich mir aus Ihren Angaben nicht. Wenn die Rente erst im April gezahlt wird, ist das auch der Rentenbeginn? Dann zahlt die Deutsche Rentenversicherung auch den Beitragsanteil oder den Beitragszuschuss erst ab April. Sind Sie pflichtversichert oder freiwillig krankenversichert? Nur freiwillig oder privat krankenversicherte erhalten einen Beitragszuschuss, der an den Leistungsberechtigten ausgezahlt wird. Für Pflichtversicherte zahlt der Rentenversicherungsträger nur die Nettorente aus und führt den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung unmittelbar ab. Mit der Rentenzahlung scheint mir Ihr Problem nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu stehen. Ihre Angaben zur Sache genügen aber nicht, um Ihnen einen Hinweis zu geben. Klären Sie das Problem mit Ihrer Krankenkasse ab. Nur die Krankenkasse kann über die Stundung der Forderung entscheiden.
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