Sie haben 2 Möglichkeiten :
Wenn Sie noch (Rest)-Anspruch auf ALG I haben können Sie natürlich nach Ablauf der EM-Rente und wenn diese dann noch nicht verlängert wurde, ALG I bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Sie bekommen ALG I dann solange bis über ihren EM-Verlängerungsnatrag entschieden wurde - längstens natürlich nur für ihre individuelle Anspruchsdauer auf ALG I. Übrigens haben Sie auch durch die Zeit ihrer jetzt ablaufenden EM-Rente einen neuen ALG I Anspruch erworben. Über dessen Länge kann Sie aber nur die AfA konkret informieren.
Dazu müssen Sie ich natürlich dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen - unter Beachtung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen natürlich. Tun Sie dies nicht kann und darf ihnen die AfA kein ALG I zahlen.
ALG I gibt es eben nur bei Arbeitsfähigkeit !
In der Praxis werden ( können ) Sie jedoch nicht vermittelt werden, da ihre gesundheitlichen Einschränkungen dagegen sprechen. Es handelt sich also quasi nur um eine fiktive zur Verfügungstellung ihrer Arbeitskraft wenn Sie so wollen...
Sie dürfen nicht den Fehler machen und bei der AfA alles verweigern, sich für AU erklären oder sich sonstwie querstellen. Spielen sie also das Spiel so mit und alles ist gut...
ALG I im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung ( wo sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssten ) scheidet bei ihnen ja aus, da Sie noch nicht von der Krankenkasse ausgesteuert wurde und auch die vielen adneren Voraussetzungen zu dessem Bezug wohl nicht erfüllen.
2. Möglichkeit ist natürlich nach Ablauf der EM-Rente erstmal weiter Krankengeld zu beziehen. Dazu muss natürlich ihr behandelnder Arzt " mitspielen " und Sie immer wieder weiter krankschreiben. Außerdem müssen Sie dann natürlich alle nasenlang bei ihm vorstellig werden und immer den Krankengeldauszahlschein ausfüllen lassen und bei der Kasse einreichen. Schreibt er Sie irgendwann nicht mehr AU haben Sie ein Problem bzw. können dann immer noch bei der AfA ALG I beantragen...
Sie haben es also entweder mit der AfA oder der Kasse zu run. Die Entscheidung wenn Sie bis zum Bescheid über ihren EM-Antrag in Anspruch nehmen liegt letztlich nur bei ihnen.
Also ohne Geldleistung entweder der Kasse ode der AfA Trägers stehen Sie zumindest bis auf weiteres nicht da !