EMR läuft aus - wie weiter?

von
Mara

Ich beziehe momentan eine befristete EMR noch bis Ende April.
Aufgrund meiner derzeitigen schlechten psychischen und auch körperlichen Verfassung habe ich den Antrag auf Weitergewährung erst Anfang März abgeschickt. Ich habe jetzt zwar schon 2 Termine für die Begutachtungen bekommen, der zweite im Mitte April - ich denke jedoch, das nicht so schnell über den Antrag entschieden wird.
Wie geht es dann ab Anfang Mai weiter, kann ich Krankengeld beantragen (Anspruch auf Krankengeld besteht noch) oder muss ich mich bei der ARGE melden, bis über meinen Antrag entschieden wurde.
Ich habe derzeit übrigens ein ruhendes Arbeitsverhältnis.

Und wie würde es laufen, wenn mir die EMR nicht mehr genehmigt wird.

Schon mal vielen Dank
Mara

von
-_-

Die Rente ist befristet und endet mit dem bei der Bewilligung angegebenen Ablauftermin. Zum Folgemonat können Sie eine alternative Sozialleistung beantragen, wenn die Weiterzahlung der Rente noch nicht bewilligt ist oder abgelehnt wird.

Welche Sozialleistung Ihnen zusteht, müssen Sie bei den alternativen Sozialleistungsträgern prüfen lassen, sofern Sie nicht arbeiten können oder keinen Arbeitsplatz finden. Krankengeld setzt die Arbeitsunfähigkeit voraus. Sofern diese vorliegt, fragen Sie Ihre Krankenkasse. Anderenfalls wenden Sie sich an das Sozialamt oder den Jobcenter.

von
chris

Wenden Sie sich am besten bereits jetzt sofort an das für Sie zuständige Grundsicherungsamt.

Falls über die Fortzahlung der Erwerbsminderungsrente bis Ende April nicht beschieden werden kann, können sie wahrscheinlich Leistungen nach SGB XII (möglicherweise als Darlehen) erhalten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg I oder ALG II) haben Sie nur, wenn Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Falls die Erwerbsminderungsrente Ihnen abgesprochen werden sollte, läge rechtlich wieder Erwerbsfähigkeit vor und die, wie Sie schreiben, „Arge“ (heute: Jobcenter) wäre zuständiger Leistungsträger.

von
Löwenzahn

Zitiert von: chris

Wenden Sie sich am besten bereits jetzt sofort an das für Sie zuständige Grundsicherungsamt.

Falls über die Fortzahlung der Erwerbsminderungsrente bis Ende April nicht beschieden werden kann, können sie wahrscheinlich Leistungen nach SGB XII (möglicherweise als Darlehen) erhalten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg I oder ALG II) haben Sie nur, wenn Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Falls die Erwerbsminderungsrente Ihnen abgesprochen werden sollte, läge rechtlich wieder Erwerbsfähigkeit vor und die, wie Sie schreiben, „Arge“ (heute: Jobcenter) wäre zuständiger Leistungsträger.

Meines Wissens baut die EM-Rente einen Anspruch auf ALG 1 auf. Damit soll verhindert werden daß auslaufende EM-Rentenbezieher gleich wieder in ALG 2 fallen. (Bitte aber bei ARGE abklären)

von
chris

Ein Anspruch auf Alg I besteht prinzipiell nur bei Erwerbsfähigkeit.

Während der Bearbeitungszeit eines Antrages auf Weiterbewilligung der Erwerbsminderungsrente liegt rechtlich weiterhin die Erwerbsminderung vor. Dies gilt bis zur Ablehnung der Rentenfortzahlung.

Falls das geschieht, könnte tatsächlich, wie ich oben schrieb, auch ein Anspruch auf Alg I bestehen.

von
Klemens

Sie haben 2 Möglichkeiten :

Wenn Sie noch (Rest)-Anspruch auf ALG I haben können Sie natürlich nach Ablauf der EM-Rente und wenn diese dann noch nicht verlängert wurde, ALG I bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Sie bekommen ALG I dann solange bis über ihren EM-Verlängerungsnatrag entschieden wurde - längstens natürlich nur für ihre individuelle Anspruchsdauer auf ALG I. Übrigens haben Sie auch durch die Zeit ihrer jetzt ablaufenden EM-Rente einen neuen ALG I Anspruch erworben. Über dessen Länge kann Sie aber nur die AfA konkret informieren.

Dazu müssen Sie ich natürlich dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen - unter Beachtung ihrer gesundheitlichen Einschränkungen natürlich. Tun Sie dies nicht kann und darf ihnen die AfA kein ALG I zahlen.

ALG I gibt es eben nur bei Arbeitsfähigkeit !

In der Praxis werden ( können ) Sie jedoch nicht vermittelt werden, da ihre gesundheitlichen Einschränkungen dagegen sprechen. Es handelt sich also quasi nur um eine fiktive zur Verfügungstellung ihrer Arbeitskraft wenn Sie so wollen...

Sie dürfen nicht den Fehler machen und bei der AfA alles verweigern, sich für AU erklären oder sich sonstwie querstellen. Spielen sie also das Spiel so mit und alles ist gut...

ALG I im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung ( wo sie sich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssten ) scheidet bei ihnen ja aus, da Sie noch nicht von der Krankenkasse ausgesteuert wurde und auch die vielen adneren Voraussetzungen zu dessem Bezug wohl nicht erfüllen.

2. Möglichkeit ist natürlich nach Ablauf der EM-Rente erstmal weiter Krankengeld zu beziehen. Dazu muss natürlich ihr behandelnder Arzt " mitspielen " und Sie immer wieder weiter krankschreiben. Außerdem müssen Sie dann natürlich alle nasenlang bei ihm vorstellig werden und immer den Krankengeldauszahlschein ausfüllen lassen und bei der Kasse einreichen. Schreibt er Sie irgendwann nicht mehr AU haben Sie ein Problem bzw. können dann immer noch bei der AfA ALG I beantragen...

Sie haben es also entweder mit der AfA oder der Kasse zu run. Die Entscheidung wenn Sie bis zum Bescheid über ihren EM-Antrag in Anspruch nehmen liegt letztlich nur bei ihnen.

Also ohne Geldleistung entweder der Kasse ode der AfA Trägers stehen Sie zumindest bis auf weiteres nicht da !

Experten-Antwort

Dem Beitrag von Klemens wird zugestimmt. Da noch ein Anspruch auf Krankengeld besteht, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihre Krankenkasse. Erst wenn von dieser Stelle kein Krankengeld gezahlt wird bzw. nicht mehr gezahlt wird, dann setzen Sie sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung. Dort wird dann geprüft, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, dann vereinbaren Sie bitte vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle . Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man Ihnen in einem persönlichen Gespräch alles weitere erläutern.

von
Mara

Hallo zusammen,

ich will mich erstmal noch für die auführlichen und hilfreichen Antworten bedanken und mitteilen, das die DRV mir jetzt erstmal noch für Mai die EMR bewilligt hat, weil die Gutachten zwar erstellt sind aber noch nicht vorliegen.

LG
Mara

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