Sicher gibt es Renten, die man planen kann. Dies sind in erster Linie die Altersrenten. Bei einer Er-werbsminderungsrente hängt vieles vom Schicksal ab: eine Erkrankung tritt ein und lässt sich auch nach längerer Zeit nicht einfach beseitigen. Schließlich muss man die Rente beantragen. Da ist alles im Fluss.
Wenn Sie bereits seit 2002 arbeitsunfähig sind und jetzt erst in 2006 den Antrag stellen, waren sehr wahrscheinlich andere Sozialleistungen (Kranken- und Arbeitslosengeld) höher als die Rente.
Das ist ausdrücklich kein Vorwurf. Die lange Dauer der Arbeitsunfähigkeit beschreibt einfach das Di-lemma der Rentenversicherung: zu welchem Termin innerhalb dieses Zeitraums ist denn jetzt die Erwerbsminderung (nicht Arbeitsunfähigkeit) eingetreten?
Es wäre durchaus denkbar, dass der Rententräger davon ausgeht, erst mit Rentenantragstellung wur-de der Leidensdruck so groß, dass die Erwerbsminderung erst in 2006 eingetreten ist.
Es wäre aber auch denkbar, dass bei einer Arbeitsunfähigkeit, die sich seit Beginn nicht verbessert hat, auch der Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Leistungsfall ist.
Welche Denkweise Ihr Rententräger vertritt, werden Sie erst mit dem Rentenbescheid erkennen. Da der Antrag in 2006 gestellt wurde, müsste Ihnen doch bereits ein Ergebnis vorliegen?