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Experten-Antwort

EMR +Mütterrente

von Schmidt13.04.2014 | 14:50
1968 Ansichten
10 Antworten

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Ich habe gelesen das Bezieher einer EMR keine Mütterrente beziehen .Stimmt dieses?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie ich sehe, wurde Ihre Frage durch "Katja" und "Schorsch" bereits beantwortet.

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9 Antworten

Schorscham 13.04.2014 | 14:58
WO haben Sie das gelesen? Sofern Bezieher/innen einer Erwerbsminderungsrente vor 1992 Kinder erzogen haben, erhalten auch sie ab nächsten Juli für jedes dieser Kinder einen zusätzlichen Entgeldpunkt gutgeschrieben.
Katjaam 13.04.2014 | 15:18
@GroKo darf man nicht für voll nehmen. Aber zur Sache: Eine "Mütterrente" wird es nicht geben. "Mütterrente" ist ein medienwirksames Schlagwort. Bei Rentenbeziehern, gleich welcher Rentenart, wird für Kinder die vor dem 1.1.1992 geboren sind, ein weiteres Kinderziehungsjahr angerechnet. Katja
Schmidtam 13.04.2014 | 16:03
Gut die Frage war etwas schlecht gestellt. Sie sollte eigenlich lauten: Bekommen die Bezieher einer EMR die Mütterrente jetzt mit ausgezahlt oder müssen sie erst die Regelaltersrente beziehen
Schmidtam 13.04.2014 | 16:03
Gut die Frage war etwas schlecht gestellt. Sie sollte eigenlich lauten: Bekommen die Bezieher einer EMR die Mütterrente jetzt mit ausgezahlt oder müssen sie erst die Regelaltersrente beziehen
Schmidtam 13.04.2014 | 16:03
Gut die Frage war etwas schlecht gestellt. Sie sollte eigenlich lauten: Bekommen die Bezieher einer EMR die Mütterrente jetzt mit ausgezahlt oder müssen sie erst die Regelaltersrente beziehen
Katjaam 13.04.2014 | 17:38
Hallo, alle Rentner(innen) die am 30.6.1914 eine Rente beziehen in denen eine Kindererziehungszeit für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind enthalten ist, erhalten diesen Zuschlag für ein weiteres Erziehunsjahr, also auch die Altrentner und nicht erst bei einer späteren Folgerente. Wann die (Nach-)Zahlung tatsächlich erfolgt ist offen da es bisher ja noch kein Gesetz gibt und eine Erhöhung zum 1.7.2014 wgen der Kürze der Umsetzung fraglich bis unwahrscheinlich ist. Katja
Schorscham 13.04.2014 | 20:57
Zitat von Katja anzeigenausblenden
Es wurde seitens der Bundesregierung bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ansprüche AB Juli 2014 bestehen, die Auszahlung aber unter Umständen erst bis zum Jahresende beginnt. Dass der Gesetzentwurf Gesetz wird, kann nur noch der Bundespräsident verhindern, sofern er verfassungsrechtliche Bedenken haben sollte. Blockaden aus den Reihen der Koalitionspartner sind jedoch nicht zu erwarten.
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