Meine EMR wird weiterhin auf Zeit bis zum 31.07.2012 auf Grund von Gesundheit und Arbeitsmarktverhältnis geleistet.
Die 58 er Regelung besteht noch bei der Arbeitsagentur.
Der letzte Absatz im Rentenbescheid lautet:
Da Sie am 27.10.2009 Ihr 60. Lebensjahr vollenden und die Schwerbehinderteneigenschaft bei Ihnen vorliegt, stellen wir Ihnen anheim, drei Monate vor möglichen Rentenbeginn (hier 01.11.2009) einen entsprechenden Antrag auf Umwandlung Ihrer EMR in eine Altersrente für Schwerbehinderte zu stellen.
Meine Frage:
Welche Vor.-Nachteile bringt die Umwandlung?
Seit wann sind Sie schwerbehindert?
(geboren 10/1949 sehe ich als gegeben, 420 Monate demnach auch, evtl. GdB von 50 oder mehr schon am 16.11.2000 - dann zum 60.Lj. zuschlagen! In Ihrer derzeitgen EM-Rente haben Sie einen Abschlag von bis zu 10,8% - dieser 'verfestigt ' sich mit jedem Monat, in welchem Sie die gekürzte EM-Rente über das 60.Lj hinaus weiter beziehen!)
Auch wenn kein Vertrauensschutz vorliegt - mit der Umwandlung sind Sie auf 'der sicheren Seite' - keine weitere Untersuchungen mehr, keine Arbeitsmarktexperimente, brach liegende Beiträge, welche durch die Zurechnungszeit ersetzt wurden KÖNNEN die Rente (minimal) erhöhen - kein Streß bei Nebenbesch. bis 400 EUR (Stundenmaß).
Echte Nachteile sehe ich keine!
Hallo Alfred,
eine Umwandlung in eine Altersrente zum 01.11.2009 macht nur Sinn, wenn die Altersrente höher als Ihre Erwerbsminderungsrente ist. Fordern Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung an. Er ist gesetzlich verpflichtet, Sie über Ihre Wahlmöglichkeiten aufzuklären.
Die Umwandlung in eine Altersrente kann zu jedem späteren Zeitpunkt nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Sie können die Erwerbsminderungsrente aber auch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen.
Grüße von Ani
Hallo Aha!
GdB 60 seit 09/2007
Arbeitslos seit 04/2003
Vertrauenschutz?
Danke für schnelle Antwort.
Ich hab mir sagen lassen, steuerlich sei möglichst später Beginn günstiger, weiß aber nicht, warum (und interessiert bei mir vermutlich nur wegen Einkommen des Ehemannes). Werde trotzdem möglichst früh in SB-Altersrente umwandeln lassen, künftige Gesetzesänderungen werden sicher nicht günstiger sein als die aktuellen.
Vetrauensschutz bei Altersrente für Schwerbehinderte nach § 236a Abs. 4 SGB VI (heißt: Rente ab 60 ohne Abschlag) besteht nur bei
- Geburt vor 17.11.50
und
- Schwerbehinderung oder BU/EU am 16.11.2000.
Schwerbehinderung begann also zu spät. Waren Sie im Jahr 2000 evtl. bu oder eu?
Hallo Alfred,
ein Vertrauensschutz auf Zahlung einer abschlagsfreien Altersrente besteht hier nicht, weil die Schwerbehinderung bzw. Berufs-/Erwerbsunfähigkeit nicht bereits am bzw. zum 16.11.2000 anerkannt worden ist. Es verbleibt daher bei den bereits in der EM-Rente enthaltenen Abschlägen in Höhe von 10,8 %.
Allerdings geniessen Sie bei der Umandlung den sogenannten "Besitzschutz", d. h. ihre in der EM-Rente enthaltenen Entgeltpunkte bleiben besitzgschützt weiterhin Bestandteil ihrer Rentenberechnung.
Das mit der Probeberechnung gibt es Probleme. Bin selbst davon betroffen.
Die DRV Stralsund will oder kann keine Probeberechnung ausführen warum auch immer ? Habe jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet.
Mal sehen was passiert.
Zum Vertrauensschutz siehe die anderen Beiträge!
Waren Sie früher (Stichtag) schon einem Schwerbeh. (GdB mind. 50) - ggf. gelten Sie aber als zumind. BU nach Altrecht!
Würde ich entsprechend prüfen lassen, ggf. in Form eines entsprechenden Antrags!
Lassen Sie sich von einer FACHkundigen Stelle dabei helfen (AB-Stelle, kommunales Vers.Amt etc.)
DRV Stralsund ??
Mein Beileid, da haben sie ja den "allerbesten" Träger...
Na da liegt das glaub ich am "nicht Können"....
Mein Tip : Hartnäckig bleiben und den werten Bearbeitern alles klitzeklein erklären und aufschreiben.
Der Mensch pauschalisiert für sein Leben gern.Ich denke das was Ihnen passiert ist, hätte Ihnen genauso gut bei den anderen DRV'en passieren können. Es liegt halt an dem Mitarbeiter den man "erwischt"hat. Wer oft Kundenkontakt hat, kann ein "Liedchen "davon singen, das die Leute die mit Ihrem Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze liegen ( oft Doktoren oder Dipl Ing ) die mit Abstand schlimmsten Kunden sind, die man sich wünschen kann. Arroanz, Selbstherrlichkeit sind nur 2 der deutlich ausgeprägten Eigenschaften dieser Klientel.Jeder ist froh, wenn er mit diesen Leuten nichts zu tun haben muss.
Der Beitrag soll zeigen, das dies immer nur subjektive Meinungen sind. Wer schlechte Erfahrungen gemacht hat, pauschalisiert gerne. Das sollte man aber nicht, denn damit tut man dem Grossteil der Menschen Unrecht.
Sie mißverstehen hier etwas.
"Mir" persönlich ist da nichts passiert, ich habe halt den von Ihnen angesprochenen "Kundenkontakt"...
Ich habe zwangsläufig desöfteren unverständliche oder absurde An- und Rückfragen aus Stralsund in den Händen und "darf" den ungläubigen Versicherten erklären, wieso weshalb warum z.B. bei einem EU-Bürger eine Aufenthaltsberechtigung angefordert wird ?!?!?!
Und da ich auch mit anderen Anstalten zu tun habe, kenne ich den Unterschied :-)
Ich glaube nicht, das alle Mitarbeiter in Stralsund unfähig sind, beim besten Willen nicht.
Genau wie nicht jeder Doktor und Dipl.Ing mit Verdienst über 60000 Euro im Jahr arrogant und überheblich und selbstherrlich ist.
In 10 Jahren Beratung gab es einen, der freundlich, aufgeschlossen und intelligent war.
:-)))
Immerhin....
Nein, sicher nicht alle, aber leider gibt es dort eben unverhältnismäßig viele.
Vielleicht war das aber auch immer der/die Gleiche ....:-)
Hallo Alfred ,
da Ihre Erwerbsminderungsrente befristet geleistet wird und die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen offensichtlich vorliegen, wäre es vorteilhafter diese unbefristete Rentenart in Anspruch zu nehmen. Überprüfungen des Erwerbsminderungsrentenanspruchs würden somit entfallen.
Abschlagsfrei wäre die vorgezogene Altersrente nach Vollendung des 60 . Lebensjahres nur dann, wenn die Vertrauensschutzregelung auch erfüllt ist. D.h. der Grad der Behinderung von mindestens 50 muss schon am Stichtag 16.11.2000 vorgelegen haben. Da in der Berechnung der Erwerbsminderungsrente meistens ein Abschlag enthalten ist, wäre dies ein weiterer Vorteil. Ein rentenrechtlicher Nachteil würde durch die Umwandlung nicht entstehen.
hallo Walter,
ich bin in derselben Situation. Habe GDB 50 leider erst seit 4/08. Rückwirkung auf den Stichtag 11/2000 läuft beim VA, weil ich Dussel im April 2008 nicht die Rückwirkung beantragt hatte. BU Prüfung wurde von der DRV leider negativ beschieden. Bin im März 60 Jahre alt geworden und beziehe seit 9/04 eine volle EMR mit 10,8 % Abschlag befristet bis 10/2010. Habe jetzt die Umwandlung beantragt, aber auf das schwebende Verfahren beim VA hingewiesen. Und ein Rentenbescheid mit einem "fiktiven"Konto, sprich Proberechnung wurde mir unaufgefordert zugesandt. Nun warte ich seit 3 Monaten, dass das VA aus dem "Knick" kommt. Ärztliche Unterlagen liegen beim ÄD zur Entscheidung seit 2 Monaten!Bin echt gespannt, was rauskommt.
LG Karina13
also das "Stralsund" so einen Aufenthaltstitel anfordert könnte u.U. damit zusammen hängen, dass der/die EU-Bürger Kindererziehungszeiten/Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt haben möchten und da ist der Titel außerordentlich wichtig (sofern die angestrebten Zeiten NICHT-EU -ZEITEN waren, also vor dem Beitritt zur EU)! Man möge mich korregieren wenn ich irre :)))
Tschacka
Nachtrag zu meinem Beitrag an Walter
Muss mal eine Lanze dafür brechen, dass auch , wenn viele auch über die Abschläge in der EMR "motzen"man dabei gar nicht so schlecht fahren muss. ich habe für die 5 jahre Zurechnungszeit von 55-60 Jahre soviel Entgeltpunkte bekommen, die ich durch arbeitslos und Niedrigverdienst niemals erreicht hätte. Und diese bleiben ja bei der Umwandlung auch als Besitzstand. Obwohl ich natürlich auch froh wäre, wenn sie bei mir wegfallen könnten. Denn es macht lt. Berechnung bei mir so ca 135 € monatlich im Netto aus. aber man muss es halt nehmen wie es kommt. Dies wollte ich doch mal mitteilen. Wie gesagt, es ist meine persönliche Meinung, die ich natürlich nicht verallgemeinern kann.
Allen, die noch auf die Entscheidung Ihrer Rentenverfahren warten viel Glück und Erfolg.
LG Karina13
Es handelte sich um eine Italienerin, die Anfang dieses Jahrtausends in Deutschland Kinder geboren hat...
2000 war Italien meines Wissens nach bereits EU-Mitglied ;-)
Aber grundsätzlich haben sie recht :-))
ja, dann verstehe ich das auch net!?
Grüße
Tschacka
p.s. aber bendenke, wo gearbeitet wird, passieren Fehler! :))