Hallo Jupp,
bei positiver Entscheidung (egal wann) zur EMRT liegt der Versicherungsfall und Rentenbeginn vor dem der Altersrente, die EMRT wird rückwirkend wirksam und nachgezahlt. Zum Beginn der Altersrente findet dann eine Vergleichsberechnung statt. Ist die EMRT höher, wird die Altersrente mit dem höheren Betrag weiter- bzw. nachgezahlt.
Auf jeden Fall die Altersrente beantragen, sofern nicht andere höhere Sozialleistungen (KG, Nahtlosigkeits-ALG) laufen – auch über den 01.10. hinaus, diese dann natürlich mitnehmen. Frage ist auch, ob Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und das zum 30.09. beenden möchten ...zu viele Fragen in diesem Absatz, zu wenig Hintergrundinformationen von Ihnen ...liegt ein GdB 50 vor ?...wäre eine abschlagsfreie Altersrente 63+8 möglich? ...und und und
> Nach Auskunft der DRV kann das unter Umständen noch Monate dauern.
Mit Widerspruch + Klage kann sich das Jahre hinziehen. Wenn Ihr Ziel ist, den aktuellen/finanziellen 'Zustand/Notstand' zum 30.09. zu beenden, dann – wie oben erwähnt – parallel Altersrentenantrag zum 01.10. stellen.
Machen Sie umgehend schon mal einen Antrags- und Beratungstermin aus - bei 3 Monaten 'Vorlaufzeit' bis zur Altersrente könnten Sie noch rechtzeitig einen freien Wunsch-Termine ergattern.
Gruß
w.