Seit 2012 wird die Altersgrenze von 63 Jahren für eine abschlagfreie Rente wegen Erwerbsminderung schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Gleichzeitig erhöht sich auch die Altersgrenze für die Höchstabschläge von 60 Jahren auf 62 Jahre und jünger. Ab 2024 können Sie eine abschlagfreie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst mit 65 Jahren bekommen. Wer dann jünger ist, muss Abschläge von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen.
Ab dem Jahr 2020 liegt wie bereits ausgeführt, das Referenzalter bei 64 Jahren und 4 Monaten. Die Feststellung der Schwerbehinderung hat bei der Berechnung der Rente wegen Erwerbsminderung keine rentenrechtliche Bedeutung.