Hallo Hardy,
natürlich können Sie unter den von Ihnen genannten Umständen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Die Erfolgsaussichten können wir hier im Forum natürlich nicht beurteilen. In die Entscheidung des ärztlichen Dienstes Ihres Rententrägers geht nämlich nicht nur der Reha-Entlassungsbericht ein, sondern auch alle anderen vorliegenden Befunde.
Sollte auch der Rententräger zu dem Ergebnis kommen, dass Sie noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähing sind, dann wäre damit ersteinmal die gesetzliche Voraussetzung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine volle EM-Rente gezahlt werden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne haben und wenn feststeht, dass Ihnen auch keiner vermittelt werden kann (sogenannte Arbeitsmarktrente). Das würde vom RV-Träger automatisch geprüft werden.