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Experten-Antwort

EMR teil oder voll

von Hardy21.02.2012 | 11:44
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach Abschluß meiner REHA wurde festgestellt das ich noch 3-6 Stunden arbeiten kann, wurde aber auch als AU entlassen. In dem dortigen Beratungsgespräch wurde mir gesagt ich könnte einen EU-Antrag stellen und mit großer Sicherheit würde ich die volle EU-Rente bekommen. Ich bin 59 Jahre alt, z.Zt. arbeitslos seit 1,5 Jahren und habe momentan noch einen GDB von 40%, also somit recht wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ist es richtig das diese Kriterien bei einem Antrag durch die DRV berücksichtigt werden können?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hardy,

natürlich können Sie unter den von Ihnen genannten Umständen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Die Erfolgsaussichten können wir hier im Forum natürlich nicht beurteilen. In die Entscheidung des ärztlichen Dienstes Ihres Rententrägers geht nämlich nicht nur der Reha-Entlassungsbericht ein, sondern auch alle anderen vorliegenden Befunde.

Sollte auch der Rententräger zu dem Ergebnis kommen, dass Sie noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähing sind, dann wäre damit ersteinmal die gesetzliche Voraussetzung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente erfüllt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine volle EM-Rente gezahlt werden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie keinen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne haben und wenn feststeht, dass Ihnen auch keiner vermittelt werden kann (sogenannte Arbeitsmarktrente). Das würde vom RV-Träger automatisch geprüft werden.

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1 Antworten

Krämersam 21.02.2012 | 12:53
Alter, GdB und/oder Arbeitslos spielen für die Beurteilung zu einer EM-Rente keine Rolle. Entscheidend für eine EM-Rente sind NUR die medizinischen Kriterien. Das Sie als AU aus der Reha entlassen wurden hat hinsichtlich einer EM-Rente auch keinerlei Bedeutung. Wenn man Sie in der Reha für mehr als 3 aber unter 6 Stunden eingestuft können Sie - im Normalfall - eine teilweise EM-Rente bekommen. Die RV kann sich dem Rehabericht anschliessen , muss es aber nicht unbedingt. Auch eine Ablehnung einer EM-Rente ist demnach durchaus möglich, weenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Natürlich kann die RV ihnen aber auch eine volle EM-Rente zuerkennen wenn man dieser Meinung ist. Es zählt ja nicht nur der Rehabericht sondern auch die ärztlichen Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte und alles zusammen wird in der Gesamtheit dann hinsichtlich einer Rente bewertet. Wenn Sie aus med. Gründen nur teilweise EM-Rente erhalten würden und bereits arbeitslos sind und die Agentur für Arbeit ihnen auch keinen Teilzeitarbeitsplatz besorgen können , könnte ihnen eine sog. Arbeitsmarktrente zuerkannt werden. Manche Rentenversicherungen teilen diese Arbeitsmarktrente dann ohne weitere Prüfung gleich zu , andere schalten erst die Agentur für Arbeit ein um die konkrete Situation des Antragstellers prüfen zu lassen. Für diese Prüfung hat die AfA bis zu 1 !! Jahr Zeit. Die AfA muss diese Zeitspanne natürlich nicht voll ausnutzen, kann es aber.... Dann wird die teilweise ( also halbe ) Rente als volle EM-Rente ausgezahlt. Diese Rentenart ist aber immer zu befristen und muss vor Ablauf immer wieder verlängert werden. Zur Not bis zur Regelaltersgrenze. Sie kann deshalkb nicht unbefristet gezahlt werden, weil eben ein Teil dieser Arbeitsmarktrente auf der Sitaution des verschlossenen Arbeitsmarktes für Teilzeitkräfte beruht, welche - theoretisch jedenfalls - sich ja jederzeit wieder ändern kann. Im Normalfall ist die Verlängerung einer Arbeitsmarktrente aber reine Formsache.
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