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EMR teilweise

von Martha20.02.2010 | 16:49
913 Ansichten
4 Antworten

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Moin, ich werde neben teilweiser EMR neu beschäftigt sein. Wie ist "unter sechs Stunden " definiert, heißt das, daß ich 29,75 Std pro Woche arbeiten darf ohne die teilweise EMR aberkannt zu bekommen?

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Martha,

das kann ich hier im Forum leider nicht pauschal beantworten.

Die "6 Stunden" bezeichnen ja nicht eine Grenze, bis zu der man arbeiten "darf" - es geht dabei darum, ob man noch mind. 6 Stunden arbeiten "kann" oder nicht.

Es kann also im Einzelfall schon mal sein, dass jemand nach ärztlicher Einschätzung noch mind. 6 Stunden arbeiten kann, obwohl er nur einen 28-Stunden-Vertrag hat. Dann liegt keine Erwerbsminderung mehr vor.

Genausogut kann jedoch im Einzelfall bei jemanden, der 32 Stunden arbeitet, festgestellt werden, dass er eigentlich aus gesundheitlichen Gründen nur weniger als 6 Stunden arbeiten kann - dann würde Erwerbsminderung vorliegen (das nennt man "auf Kosten der Restgesundheit").

Es kommt also auf die medizinische Beurteilung im Einzelfall an. Wenn sich jedoch an Ihrem Gesundheitszustand nichts geändert hat und Sie mit dem Arbeitsvertrag unter 6 Stunden täglich bleiben, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Bitte melden Sie die Beschäftigungsaufnahme aber unbedingt dem Rententräger, der Ihre EM-Rente zahlt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Martha,

es tut mir leid, aber ich kann Ihnen dazu nicht mehr sagen, als in meiner ersten Anwort. Ich kenne Ihre genauen Umstände nicht und ich weiß nicht, wie das Verfahren bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in so einem Fall ist.

Vielleicht sollten Sie das Ganze mal in einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe persönlich besprechen, (Adressen finden Sie in der linken Menüleiste).

2 Antworten

Marthaam 22.02.2010 | 12:40
das ist schon Alles angegeben, es geht aber hier auch um eine "Erprobung", d.h. will versuchen die nächste Zeit mehr zu "belasten" durch Arbeit mit dem Ziel evtl. demnächst mal 30 Std. zu schaffen. Würde ein Vertrag, mit 29 Std/ Woche Erprobung dann zur Aberkennung s.o. führen? Ich weiß halt nicht, ob ich es gesundheitlich schaffe, möchte es aber probieren, ohne daß wieder das Gutachtenprozedere losgeht....?!
Marthaam 22.02.2010 | 13:06
Trotzdem, Danke!
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