Hallo,
mein Freund hat die volle EMR bezogen und ist jetzt mit 57 Jahren verstorben. Was muss seine Frau tun? Bekommt Sie jetzt Witwenrente? Was muss Sie der RV mitteilen?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
mein Freund hat die volle EMR bezogen und ist jetzt mit 57 Jahren verstorben. Was muss seine Frau tun? Bekommt Sie jetzt Witwenrente? Was muss Sie der RV mitteilen?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
mein Freund hat die volle EMR bezogen und ist jetzt mit 57 Jahren verstorben. Was muss seine Frau tun? Bekommt Sie jetzt Witwenrente? Was muss Sie der RV mitteilen?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
In der Regel wird der Bestatter das Sterbevierteljahr beantragen, anschl. sollte die Ehefrau einen Witwenrentenantrag stellen.
Dies kann Sie beim Versicherungsamt der Stadt, der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder einem Versichertenberater in ihrer Nähe machen.
Hallo G.F.,
zunächst mal nichts - der Sterbefall wird automatisch von den Meldeämtern der DRV mitgeteilt und die Rente eingestellt.
Hat die Ehefrau selbst Kenntnis von dem Sterbefall ihres Freundes, stellt Sie natürlich den Witwenrentenantrag. War da keine persönliche Verbindung mehr vorhanden, sollte sie Post von der DRV über seinen Sterbefall erhalten mit der Aufforderung den Witwenrentenantrag zu stellen - sofern die Witwe aus dem Datenbestand der DRV zu ermitteln ist.
Für Sie selbst ergeben sich keine rentenrechtlichen Verpflichtungen.
Gruß
w.
Hallo,
erstmal vielen Dank für die Rückinfo. Ich habe noch eine weitere Frage. Hat die Ehefrau meines verstorbenen Freundes überhaupt Anspruch auf Witwenrente? Er war Erwerbsminderungsrentner.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Da die beiden höchstwahrscheinlich gültig verheiratet waren und die Ehe wahrscheinlich schon länger als 1 Jahr besteht, lautet die Antwort: Ja
Warum sollte denn die Witwe eines verstorbenen EM rentners keine Witwenrente bekommen?
Warum sollte denn die Witwe eines verstorbenen EM rentners keine Witwenrente bekommen?
Danke. Hätte ja sein können, da er noch nicht die normale AR bezogen hat. Bekommt seine Ehefrau von der jetzigen Erwerbsminderungsrente die Anteilige Witwenrente? Wie hoch ist diese? Die Höhe der Erwerbsminderungsrente lag bei 1.690 Euro. Sie haben im Jahr 1992 geheiratet.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo G.F.,
für eine Witwenrente muss weder eine Alters- noch eine EM-Rente gelaufen sein. Der Verstorbenen muss lediglich 5 Jahre Beiträge in seinem Rentenkonto gehabt (von davon abweichenden Spezialfällen mit sogar weniger Beiträgen sehe ich hier von weiteren Ausführungen mal ab).
Und was dann die Witwe tatsächlich als Auszahlungsbetrag von den möglichen 60/55+ % aus seiner Rente erhält, hängt von deren eigenen Einkommensverhältnissen ab.
Hmm ...Ihre Motivation für die Nachfragen erschließt sich mir noch nicht, vielleicht nennen Sie Gründe für diese besondere 'Besorgnis' zugunsten der Witwe - 'Fürsorge oder Neid'? ...das standesamtsrechliche 'Vermächtnis' in diesem Fall ist eindeutig! :-)
Gruß
w.
Hallo G.F.,
für eine Witwenrente muss weder eine Alters- noch eine EM-Rente gelaufen sein. Der Verstorbenen muss lediglich 5 Jahre Beiträge in seinem Rentenkonto gehabt (von davon abweichenden Spezialfällen mit sogar weniger Beiträgen sehe ich hier von weiteren Ausführungen mal ab).
Und was dann die Witwe tatsächlich als Auszahlungsbetrag von den möglichen 60/55+ % aus seiner Rente erhält, hängt von deren eigenen Einkommensverhältnissen ab.
Hmm ...Ihre Motivation für die Nachfragen erschließt sich mir noch nicht, vielleicht nennen Sie Gründe für diese besondere 'Besorgnis' zugunsten der Witwe - 'Fürsorge oder Neid'? ...das standesamtsrechliche 'Vermächtnis' in diesem Fall ist eindeutig! :-)
Gruß
w.
Hallo W*lfgang,
es ist kein neid sonder Fürsorge. Warum? Mein bester Frrind und ich war Trauzeuge. Habe ich also Sie richtig verstanden, dass von der Erwerbsminderungsrente Höhe von ca. 1.690,00 60/55% Witenrenten gezahlt wird??
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo G.F.,
für eine Witwenrente muss weder eine Alters- noch eine EM-Rente gelaufen sein. Der Verstorbenen muss lediglich 5 Jahre Beiträge in seinem Rentenkonto gehabt (von davon abweichenden Spezialfällen mit sogar weniger Beiträgen sehe ich hier von weiteren Ausführungen mal ab).
Und was dann die Witwe tatsächlich als Auszahlungsbetrag von den möglichen 60/55+ % aus seiner Rente erhält, hängt von deren eigenen Einkommensverhältnissen ab.
Hmm ...Ihre Motivation für die Nachfragen erschließt sich mir noch nicht, vielleicht nennen Sie Gründe für diese besondere 'Besorgnis' zugunsten der Witwe - 'Fürsorge oder Neid'? ...das standesamtsrechliche 'Vermächtnis' in diesem Fall ist eindeutig! :-)
Gruß
w.
Hallo W*lfgang,
es ist kein neid sonder Fürsorge. Warum? Mein bester Frrind und ich war Trauzeuge. Habe ich also Sie richtig verstanden, dass von der Erwerbsminderungsrente Höhe von ca. 1.690,00 60/55% Witenrenten gezahlt wird??
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Grundsätzlich haben Sie es richtig verstanden.
Allerdings spielt das Einkommen Ihres Freundes noch eine Rolle.
Grob gesagt, wird alles an Einkommen über dem aktuellen Freibetrag von 845
€ zu 40% von der Witwerrente abgezogen!
Die genauen Beträge kann er sich bei der Antragstellung erläutern lassen.
Hallo G.F.,
Sie haben von den anderen Forumsteilnehmern schon viele richtige Antworten erhalten. Ich fasse noch mal zusammen:
- Nachdem Ihr Freund bereits eine EM-Rente bezogen hat, steht fest, dass auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind.
- Die Witwenrente beträgt ca. 60 % der EM-Rente, wenn mindestens einer der beiden Ehegatten vor 62 geboren wurde; ansonsten ca. 55 % (ich schreibe "ca.", weil die Witwenrente nicht pauschal aus der EM-Rente berechnet wird, sondern jetzt die Entgeltpunkte im Zeitpunkt des Todesfalls neu ermittelt werden - je nach Fallgestaltung kann sich daraus eine geringfügige Differenz ergeben. Es können aber nicht weniger Entgeltpunkte werden.)
- Für die ersten drei Monate werden 100% gezahlt. Das funktioniert so, dass (üblicherweise) das Bestattungsunternehmen beim Rentenservice der Post einen Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr stellt und dann einfach drei Monatsbeträge der bisherigen EM-Rente weitergezahlt werden. Dieser Betrag wird dann nach endgültiger Berechnung der Witwenrente verrechnet. In den ersten drei Monaten wird auch kein eigenes Einkommen angerechnet.
- Die Witwe müsste dann einen Antrag auf Witwenrente stellen. Das ist in den Beratungsstellen der DRV (siehe rechte Menüleiste), bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen oder auch online möglich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/01a_konto_antraege/konto_antraege_index_node.html
- Ab dem vierten Monat wird dann eventuelles Einkommen der Witwe (Arbeitsentgelt, Rente etc.) angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Hier noch eine Broschüre zum Thema:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Sie haben von den anderen Forumsteilnehmern schon viele richtige Antworten erhalten. Ich fasse noch mal zusammen:
- Nachdem Ihr Freund bereits eine EM-Rente bezogen hat, steht fest, dass auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind.
- Die Witwenrente beträgt ca. 60 % der EM-Rente, wenn mindestens einer der beiden Ehegatten vor 62 geboren wurde; ansonsten ca. 55 % (ich schreibe "ca.", weil die Witwenrente nicht pauschal aus der EM-Rente berechnet wird, sondern jetzt die Entgeltpunkte im Zeitpunkt des Todesfalls neu ermittelt werden - je nach Fallgestaltung kann sich daraus eine geringfügige Differenz ergeben. Es können aber nicht weniger Entgeltpunkte werden.)
- Für die ersten drei Monate werden 100% gezahlt. Das funktioniert so, dass (üblicherweise) das Bestattungsunternehmen beim Rentenservice der Post einen Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr stellt und dann einfach drei Monatsbeträge der bisherigen EM-Rente weitergezahlt werden. Dieser Betrag wird dann nach endgültiger Berechnung der Witwenrente verrechnet. In den ersten drei Monaten wird auch kein eigenes Einkommen angerechnet.
- Die Witwe müsste dann einen Antrag auf Witwenrente stellen. Das ist in den Beratungsstellen der DRV (siehe rechte Menüleiste), bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen oder auch online möglich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/01a_konto_antraege/konto_antraege_index_node.html
- Ab dem vierten Monat wird dann eventuelles Einkommen der Witwe (Arbeitsentgelt, Rente etc.) angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Hier noch eine Broschüre zum Thema:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html
Hallo Experten,
Vielen Dank für die nachvollziehbare und verständnisvolle Erläuterungen.
Mit freundlichen Grüßen
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