Hallo G.F.,
Sie haben von den anderen Forumsteilnehmern schon viele richtige Antworten erhalten. Ich fasse noch mal zusammen:
- Nachdem Ihr Freund bereits eine EM-Rente bezogen hat, steht fest, dass auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind.
- Die Witwenrente beträgt ca. 60 % der EM-Rente, wenn mindestens einer der beiden Ehegatten vor 62 geboren wurde; ansonsten ca. 55 % (ich schreibe "ca.", weil die Witwenrente nicht pauschal aus der EM-Rente berechnet wird, sondern jetzt die Entgeltpunkte im Zeitpunkt des Todesfalls neu ermittelt werden - je nach Fallgestaltung kann sich daraus eine geringfügige Differenz ergeben. Es können aber nicht weniger Entgeltpunkte werden.)
- Für die ersten drei Monate werden 100% gezahlt. Das funktioniert so, dass (üblicherweise) das Bestattungsunternehmen beim Rentenservice der Post einen Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr stellt und dann einfach drei Monatsbeträge der bisherigen EM-Rente weitergezahlt werden. Dieser Betrag wird dann nach endgültiger Berechnung der Witwenrente verrechnet. In den ersten drei Monaten wird auch kein eigenes Einkommen angerechnet.
- Die Witwe müsste dann einen Antrag auf Witwenrente stellen. Das ist in den Beratungsstellen der DRV (siehe rechte Menüleiste), bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen oder auch online möglich:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/01a_konto_antraege/konto_antraege_index_node.html
- Ab dem vierten Monat wird dann eventuelles Einkommen der Witwe (Arbeitsentgelt, Rente etc.) angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Hier noch eine Broschüre zum Thema:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html