Hallo,
ich (55) beziehe 100% EMR ohne zeitliche Begrenzung und möchte einen Arbeitsversuch starten, d.h. freiberuflich als Supervisorin starten, denke, daß ich demnächst wieder 20 Std. leisten könnte oder mich anstellen lassen.
Fragen:
1.) Wer ist für mich zuständig bzgl. Beratung zur Aufnahme einer selbsständigen Tätigkeit, bzw. falls ich einen AG finde, der mich für 20 Std. anstellt, für Beratung zu Wiedereingliederungszuschüssen etc.? Es geht mir bei der beratung nicht um allgemeine Auskünfte, die ich im WEB finde, sondern um konkrete Beratung auf meinen Fall bezogen
Welche Zuschüsse zum Wiedereinstieg gibt es überhaupt für über 55jährige?
Gruß
Martha