Hallo, Forum,
Ich bin Angehörige eines Mannes, der eine volle EMR aus gesundheitlichen Gründen (Psyche) bezieht und derzeit eine Haftstrafe verbüßt.
Im Rahmen der Vollzugsplanung ist eine Beschäftigung in der JVA angedacht.
Es ist dort organisatorisch nicht möglich, ihn für die < 3 Std täglich zu beschäftigen.
Ein Verweigern/ Ablehnen einer vollen Beschäftigung bringt Nachteile in der Prognosebeurteilung.
Ein Arbeitsplatz entsprechend seiner Möglichkeiten (wenig Leute, wenig Stress) könnte die Gefängnisbibliothek sein.
Dass dortige Arbeit keine sozialversicherungspflichtige Arbeit ist, ist bekannt.
Hier meine Frage:
Würde er eine Arbeit mehr als 3 Std täglich dort verrichten, ist dies rentenschädlich?
So im Sinne von: geht doch....
Die EMR befindet sich in der zweiten Verlängerung seit 2014 und ist über die Haftdauer hinaus bewilligt.
Würde er mit der Beschäftigung in der JVA die EMR nach der Entlassung aus diesem Grund entzogen bekommen, wäre dies der GAU.
Danke schon mal, Gruss Sanna