Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EMR und Blindengeld

von Michaela12.07.2018 | 16:02
1717 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, wird das Blindengeld auf meine Erwerbsminderungsrente angerechnet und muss ich der DRV dies mitteilen? Danke im voraus. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela

das Blindengeld wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Angerechnet werden i.d.R. Einkünfte, die auf einer Erwerbstätigkeit basieren, weil Sie ja die Rente bekommen, weil Sie nicht arbeiten können. Eine genaue Auflistung aller anrechenbaren Einkünfte finden Interessierte in den gemeinsamenrechtlichen Arbeitsanweisungen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung zu § 96a SGB VI. Diese sind frei zugängig unter dem Pfad, Services/Fachinfos/Rundschreiben & Rechtliche Anweisungen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

W*lfgangam 12.07.2018 | 19:39
Hallo Michaela, es kann/wird auf andere Sozialleistungen (z.B. Pflegegeld, Grundsicherung) angerechnet, aber nicht auf die DRV-Rente. Wenn Sie andere Sozialleistungen erhalten, erkundigen Sie sich bitte bei diesen Zahlstellen. Gruß w.
Michaelam 12.07.2018 | 20:15
Hallo Michaela, es kann/wird auf andere Sozialleistungen (z.B. Pflegegeld, Grundsicherung) angerechnet, aber nicht auf die DRV-Rente. Wenn Sie andere Sozialleistungen erhalten, erkundigen Sie sich bitte bei diesen Zahlstellen. Gruß w.
... und wo genau ist Ihre Aussage rechtlich nachlernst?
nachlesbar?
Fortitude oneam 12.07.2018 | 20:49
Zitat von Michael anzeigenausblenden
... und wo genau ist Ihre Aussage rechtlich nachlernst?
nachlesbar?
Hallo, ich möchte unseren W*lfgang nicht in Schutz nehmen, aber wo er recht hat hat er nun mal recht (99,99%). Zum Beispiel hier: https://www.dbsv.org/blindengeld-in-nordrhein-westfalen.html Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 12.07.2018 | 21:16
Zitat von Michael anzeigenausblenden
...herjeh, es gibt doch Suchmaschinen, die Sie auch auf den rechtlichen Weg führen: https://www.google.com/search?q=Blindengeld+auf+meine+Erwerbsmin… Wenn meine Antwort zu schroff gewesen sein sollte, sorry dafür, aber Sie haben auch dieses Forum gefunden, insofern werden Sie auch den hier enthaltenen Hinweisen weiter folgen können, auch wenn es für Sie sicher sehr langwierig sein sollte. Und, die Zahlstelle/Landesblindengeld wird Ihnen sicher auch weiterführende Hinweise telef. geben können - daneben steht Ihnen das örtliche Servicebüro/Pflege- und Seniorenstützpunkt im Landkreis/der kreisfreien Stadt zu diesen Fragen - mit Verweis an die 'passenden' Stellen/die ich Ihnen schon genannt habe - zur Verfügung, um Ihre Frage abschließend zu beantworten. Und nochmals: Blindengeld ist kein anrechenbares Einkommen auf die Rente, es gibt da keine Vorschrift/Liste mit Tausenden (un)möglichen Einkünften, die nicht anzurechnen sind. Die gesetzlichen Vorschriften beinhalten eine positive Aufzählung der _anrechenbaren_ Einkünfte - Blindenhilfe/-Geld steht da nicht drin. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026