Hallo Lisa R.
der Bezug einer EM-Rente hat keinen Einfluss auf die Versicherungspflicht eines Minijobs. Das heißt, dass auch für EM-Rentner die normalen Regelungen zur Versicherungspflicht/Befreiung von der Versicherungspflicht und zur Beitragszahlung gelten, wie sie auch für jeden anderen Minijobber anzuwenden sind. User „Siehe hier“ und „W°lfgang“ haben hierzu auch schon entsprechende ergänzende Hinweise gegeben.
Weitere aktuelle Informationen zum Thema Minijob erhalten Sie im Übrigen auch auf den Internetseiten der Minijobzentrale:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html;jsessionid=1E4608E6D4BC38D91615B330F8207D14.