Fallbeispiel;. Jahrgang 50 - volle EMR - Rente ab 05/11 mit entsprechenden Abzügen. Sodann Eintritt der Schwerbehinderung im Lebensalter von 63 Jahren. Kann die Rente umgewandelt werden in dann Rente wegen Schwerbehinderung - ohne Abzüge - oder verbleiben die Abzüge aus der EMR.
27.04.2011, 07:27
Experten-Antwort
Es verbleibt bei der Kürzung, es sei denn die Schwerbehinderung lag schon am 16.11.2000 vor.