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Experten-Antwort

EMR und Schwerbehinderungsrente

von arme Rentnerin30.01.2016 | 15:47
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bekomme noch bis zum Nov. 16 die volle Erwerbsminderung Rente . Ich habe 50% GDB und könnte ab Mai in Rente mit Behinderung gehen. Meine Frage: Wie würde ich mich besser Stehen ? und wird mir dann ein Abschlag ( 10,8 % ) abgezogen. ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Folgt die altersrente auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung, tut sich an der RT-Höhe meistens nichts. Das liegt einerseits daran, dass der Folgerente mindestens dieselbe Anzahl an entgeltpunkten weiterhin zugrunde liegen müssen. Zum anderen wären versicherungspflichtige Beschäftigungen neben der EM-Rente noch rentensteigernd - sofern es diese denn gegeben hat. Es könnten auch Pflegezeiten neben EM-Rente eine Altersrente steigern.

Fragen Sie doch bitte bei Ihrem RV-Träger nach den genauen Auswirkungen.

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3 Antworten

Herz1952am 30.01.2016 | 16:40
Sie sollten sich das von Ihrer zuständigen Rentenberatungsstelle berechnen lassen, weil es unterschiedliche Abschläge sein können. Wenn Sie ab Mai ohne Abschläge in SB-Rente gehen könnten, wird die Rente wohl gleich bleiben, da Ihnen die Abschläge der EM-Rente erhalten bleiben. Es kommt auch noch auf die Versicherungsjahre an (35 Jahre sind bei SB-Rente notwendig) und wegen evtl. Abschläge bei Ihrem Geburtsjahrgang. Das geht jetzt aus Ihrer Frage nicht eindeutig hervor.
W*lfgangam 30.01.2016 | 23:40
Hallo arme Rentnerin, ...dann sind Sie wahrscheinlich Jahrgang 55. Wenn Ihre EM-Rente nicht bereits seit 2001 läuft, sondern erst ein paar Jahre später begann, hat Sie bereits einen Abschlag, der auch in die AR für schwerbehinderte Menschen übernommen wird. Sie haben die Sicherheit, dass die AR nicht kleiner werden wird - größer, eher unwahrscheinlich. Mit der 'Umwandlung' in AR zum 01.05.2016 entgehen Sie aber etwaigen Nachprüfungen des med. Dienstes. Fordern Sie ggf. eine Rentenauskunft für die AR/Schwerbeh. zum 01.05.2016 an, dann wissen Sie mehr. Falls jetzt noch Versicherungszeiten (Minijob/Pflegetätigkeit) laufen, könnte ein späterer AR-Beginn zum einem höheren Betrag führen. Gruß w.
KSCam 31.01.2016 | 12:02
Und wenn Sie die genaue Höhe der AR ab Mai wissen wollen, schreiben Sie einen Kurzbrief an die DRV "wie hoch wird die AR wenn ich ab Mai in Rente gehe, ich bin schwerbehindert (siehe Kopie)". Dann wissen Sie es in ca 4 Wochen genau.
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