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Experten-Antwort

EMR und Schwerbehinderungsrente

von arme Rentnerin02.12.2015 | 18:29
1156 Ansichten
2 Antworten

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Ich bekommt die volle EMR bis zum 1. 11. 2016 Habe 50% GDB mit der ich im Mai 2016 in die Schwerbehinderungsrente gehen kann. Wie steh ich mich dann besser.? Im Mai oder erst im November in Rente mit GDB zu gehen. ? Da ich meine Arbeit gleich zum Rentenbeginn verloren habe, bekam ich von meinem Chef eine Abfindung. Wird das Geld auf de nächste Rentenberechnung mit angerechnet. ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "arme Rentnerin",

bzgl. der Höhe einer nachfolgenden Altersrenten kommt es tatsächlich recht regelmäßig zu der von Upsala beschriebenen Situation, dass sich am Rentenzahlbetrag keine Änderung ergibt. Hier können Sie sich aber gerne eine Probeberechnung der folgenden Altersrente anfordern um verlässliche Zahlen zu bekommen.

Bitte bedenken Sie aber weiter, dass es neben dem Rentenzahlbetrag evtl. weitere Gründe für oder gegen einen Altersrentenantrag (statt Erwerbsminderungsrente) geben kann.

z.B.:

- ggf. hat es Auswirkungen auf eine Betriebsrente ob Sie Alters- oder Erwerbsminderungsrente bekommen?

- falls Sie "riestern" ergeben sich auch dort Änderungen (der Erwerbsminderungsrentner ist noch unmittelbar riesterberechtigt, der Altersrentner nicht mehr).

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1 Antworten

Upsalaam 02.12.2015 | 18:48
Wirklich besser werden Sie mit beiden Varianten vermutlich nicht stehen. Der Rentenabschlag welcher in der Rente wegen voller Erwerbsminderung enthalten ist wird auch in der Altersrente bestehen bleiben. Niedriger als Ihre Rente wegen voller Erwerbsminderung kann Ihre Altersrente jedoch nicht werden (Stichwort Besitzschutz). Daher ist es vermutlich egal ob sich schon im Mai oder aber erst im November 2016 in Altersrente gehen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen können Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger telefonisch oder schriftlich eine Probeberechnung anfordern. Ob die Abfindung berücksichtigt wird hängt davon ab ob es sich dabei um sozialversicherungspflichtiges Einkommen handelt. Falls ja, dann wird Sie berücksichtigt - falls nein, dann nicht. In den meisten Fällen in denen nach dem Beginn der EM-Rente keine Beiträge mehr dazu gekommen sind bleibt die Rentenhöhe daher genau so wie sie jetzt auch ist. Ich fürchte Sie werden daher eine "arme Rentnerin" bleiben. Alles Gute MfG Upsala
Deutsche Rentenversicherung
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