Wie von "Aha" erwähnt, sollten Sie mitteilen, ab wann Sie Unternehmer sein werden. Eventuell will die Sachbearbeitung von Ihnen eine gewissenhafte Schätzung über den zu erwartenden Gewinn. Die Sachbearbeitung wird dann festlegen, ob Sie die Hinzuverdienstgrenzen überschreiten oder nicht. Auf jeden Fall wird sich die Sachbearbeitung den Einkommenssteuerbescheid vorlegen lassen, um den steuerlichen Gewinn und damit die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen überprüfen zu können.